Hi, ich habe mich gerade eben neu angemeldet und zwar quer gelesen, ob es das Thema schon gab. Leider ohne Erfolg: falls ich das überlesen habe, könnt´ihr mich vielleicht zum bestehenden Topic lotsen. Danke
Es geht mir um die anstehende 300€-Energiepreispauschale im September, von der ja alle Erwerbstätigen profitieren sollen. Habe das natürlich schon nachgelesen, aber verstehe es nicht.
Es sollen bei Soloselbständigen 300€ mit der Q3-Vorausbezahlung verrechnet wurden. https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/energiepreispauschale-entlastung-solo-selbststaendige-100.html#zweiMartin
Meine Situation ist aber so: ich verdiene leider derzeit als Fotograf unter der Steuerbemessungsgrenze. Habe daher weder Steuern zu zahlen, noch leiste ich daher eine Vorauszahlung. Wie gestaltet sich das dann in meinem Fall, wobei ich da sicher nicht der einzige bin.
Vielen Dank und Grüße
Energiepreispauschale für Freiberufler
Re: Energiepreispauschale für Freiberufler
Die EPP wird vom Finanzamt ausgezahlt, nachdem für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben und die EPP mit dem Einkommensteuerbescheid für 2022 festgesetzt wurde. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Re: Energiepreispauschale für Freiberufler
Danke sehr für die fixe Antwort . Diesen Passus habe ich einfach nicht gefunden und stand daher vor einem Rätsel. Top!