Freiberufliche Tätigkeit nachträglich anmelden, nachdem Rechnung als Privatperson gestellt wurde

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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scientist
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Registriert: 6. Apr 2022, 13:09

Freiberufliche Tätigkeit nachträglich anmelden, nachdem Rechnung als Privatperson gestellt wurde

Beitrag von scientist »

Hallo liebes Forum,

ich bin sehr unbeholfen in der Welt der Steuern und der Selbstständigkeit und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Für Google scheint meine Frage wohl doch etwas zu speziell.

Ich arbeite im öffentlichen Dienst an einer Universität. Mir wurde angeboten, jetzt als "wissenschaftliche Beraterin" im Nebengewerbe meines Profs ein paar Aufträge zu übernehmen. Das muss ich ja zum einen an der Universität melden, Stichwort Ablieferungspflicht usw. Laut Telefonauskunft muss ich das aber auch als freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Nun ist es so, dass ich bereits einen ersten Auftrag ausgeführt hatte. Damals dachte ich noch, dass es sich um eine einmalige Sache handelt und hatte deshalb eine Rechnung als Privatperson ausgestellt.

Ich hab gelesen, dass ich die Selbstständigkeit auch noch rückwirkend beim Finanzamt anmelden kann. Aber auf der Rechnung von vor ca. einem Monat steht nun natürlich etwas von Privatperson usw. drauf.

Habt ihr vielleicht Tipps für mich wie ich damit am besten umgehe? Melde ich die Selbstständigkeit rückwirkend an und nehme die Rechnung mit rein oder melde ich das erst ab quasi heute an und gebe den Gewinn über die Privatrechnung als andere Art des Einkommens in der Steuererklärung an?

Ich bedanke mich schon einmal herzlichst im Voraus für die Hilfe.
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