Hallo Steuerberaten.de
ich habe für ein Unternehmen im Ausland (Mexiko, es existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen) als Selbständiger (Gestalter) gearbeitet, allerdings die meiste Zeit von Deutschland aus. Ich glaube, die Einnahmen daraus müssten nach Artikel 14 im DBA mit Mexiko hier in Deutschland versteuert werden. Wisst ihr welche Nachweise das FA da braucht?
Danke!!