Moin zusammen,
ich bin im außereuropäischen Ausland dauerhaft wohnhaft und in Deutschland beschränkt steuerpflichtig (Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung). In selbständiger Arbeit leiste ich seit Jahren auch Arbeit (an meinem ständigen Wohnsitz) für deutsche Unternehmen. Nun will ein Auftraggeber 15% Quellensteuer einbehalten. Ist das korrekt, denn das höre ich zum ersten Mal.
Nach $50 EStG würde diese doch nur anfallen, wenn ich die Leistung im Inland (also D) erbracht hätte, oder?
Besten Dank!