Hey ich würde gerne auf freiberuflicher Basis als virtueller Assistent arbeiten. Bei einem jährlichen Gewinn von 24000 Euro exclusive Umsatzsetuer beträgt, laut Tabelle, meine Einkommenssteuer nur 14 %. Das freut mich natürlich aber stimmt das? Es kommt mir so wenig vor. Muss ich da außer der Umsatzsteuer und der Einkommenssteuer noch eine andere Steuer beachten?
Beste Grüße
Kolja
Einkommenssteuer freiberufler so wenig?
Re: Einkommenssteuer freiberufler so wenig?
Keine Steuer, aber die Kranken- und Pflegeversicherung - dafür gehen 18 % Ihres Einkommens weg, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Im Übrigen kann man nicht einfach "exklusive Umsatzsteuer" rechnen - Umsatzsteuer ist eine Betriebseinnahme. Steht ihr keine Vorsteuer in gleicher Höhe gegenüber, "pusht" sie durchaus den Gewinn und damit die Einkommensteuer.
Re: Einkommenssteuer freiberufler so wenig?
Danke für deine Antwort. Meine Privatversicherung ist etwas günstiger. Ja ok das heißt der Zu versteuernde Gewinn ist der Gewinn mit Umsatzsteuer. Wären dann bei 2000 also 2380. eventuell arbeite ich dann nur für 1800 um kleingewerblich zu bleiben. Habe bei 1800 monatlich eine Einkommensteuer von etwa 13 Prozent ausgerechnet.
Re: Einkommenssteuer freiberufler so wenig?
Die Umsatzsteuer ist aber an das Finanzamt abzuführen und diese Zahlungen stellen Betriebsausgaben dar.
Unter dem Strich ist Umsatzsteuer immer neutral, bei der Gewinnermittlung mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung kommt es nur zu zeitlichen Verschiebungen von einem Veranlagungszeitraum zum nächsten.
Unter dem Strich ist Umsatzsteuer immer neutral, bei der Gewinnermittlung mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung kommt es nur zu zeitlichen Verschiebungen von einem Veranlagungszeitraum zum nächsten.
Re: Einkommenssteuer freiberufler so wenig?
Und selbst das nur für einen Teil der zahllast, das auf Grund der Tätigkeit ...Severina hat geschrieben: kommt es nur zu zeitlichen Verschiebungen von einem Veranlagungszeitraum zum nächsten.
... wohl nur mit einem geringen VoSt-Aufkommen zu rechnen ist, so dass die USt quartalsweise abzuführen ist. Und hier greift dann grundsätzlich auch noch §11 Abs.2 Satz a i.V.m. Abs.1 Satz 2 EStG.kolja89 hat geschrieben:virtueller Assistent
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Einkommenssteuer freiberufler so wenig?
Ja das stimmt, eine Vorsteuer fällt bei der Tätigkeit eigentlich komplett weg. Den Paragraph muss ich mir angucken aber im großen und ganzen würde es sich denke auszahlen. Danke euch für eure Antworten.