Einkommenssteuer freiberufler so wenig?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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kolja89
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Einkommenssteuer freiberufler so wenig?

Beitrag von kolja89 »

Hey ich würde gerne auf freiberuflicher Basis als virtueller Assistent arbeiten. Bei einem jährlichen Gewinn von 24000 Euro exclusive Umsatzsetuer beträgt, laut Tabelle, meine Einkommenssteuer nur 14 %. Das freut mich natürlich aber stimmt das? Es kommt mir so wenig vor. Muss ich da außer der Umsatzsteuer und der Einkommenssteuer noch eine andere Steuer beachten?
Beste Grüße
Kolja
muemmel
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Re: Einkommenssteuer freiberufler so wenig?

Beitrag von muemmel »

Keine Steuer, aber die Kranken- und Pflegeversicherung - dafür gehen 18 % Ihres Einkommens weg, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Im Übrigen kann man nicht einfach "exklusive Umsatzsteuer" rechnen - Umsatzsteuer ist eine Betriebseinnahme. Steht ihr keine Vorsteuer in gleicher Höhe gegenüber, "pusht" sie durchaus den Gewinn und damit die Einkommensteuer.
kolja89
Beiträge: 3
Registriert: 9. Sep 2021, 16:29

Re: Einkommenssteuer freiberufler so wenig?

Beitrag von kolja89 »

Danke für deine Antwort. Meine Privatversicherung ist etwas günstiger. Ja ok das heißt der Zu versteuernde Gewinn ist der Gewinn mit Umsatzsteuer. Wären dann bei 2000 also 2380. eventuell arbeite ich dann nur für 1800 um kleingewerblich zu bleiben. Habe bei 1800 monatlich eine Einkommensteuer von etwa 13 Prozent ausgerechnet.
Severina
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Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Einkommenssteuer freiberufler so wenig?

Beitrag von Severina »

Die Umsatzsteuer ist aber an das Finanzamt abzuführen und diese Zahlungen stellen Betriebsausgaben dar.
Unter dem Strich ist Umsatzsteuer immer neutral, bei der Gewinnermittlung mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung kommt es nur zu zeitlichen Verschiebungen von einem Veranlagungszeitraum zum nächsten.
taxpert
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Re: Einkommenssteuer freiberufler so wenig?

Beitrag von taxpert »

Severina hat geschrieben: kommt es nur zu zeitlichen Verschiebungen von einem Veranlagungszeitraum zum nächsten.
Und selbst das nur für einen Teil der zahllast, das auf Grund der Tätigkeit ...
kolja89 hat geschrieben:virtueller Assistent
... wohl nur mit einem geringen VoSt-Aufkommen zu rechnen ist, so dass die USt quartalsweise abzuführen ist. Und hier greift dann grundsätzlich auch noch §11 Abs.2 Satz a i.V.m. Abs.1 Satz 2 EStG.

taxpert
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kolja89
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Re: Einkommenssteuer freiberufler so wenig?

Beitrag von kolja89 »

Ja das stimmt, eine Vorsteuer fällt bei der Tätigkeit eigentlich komplett weg. Den Paragraph muss ich mir angucken aber im großen und ganzen würde es sich denke auszahlen. Danke euch für eure Antworten.
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