Freiberufler Anschaffung Firmenwagen

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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GreenViper2912
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Registriert: 4. Feb 2021, 11:09

Freiberufler Anschaffung Firmenwagen

Beitrag von GreenViper2912 »

Hallo liebes Forum,

Ich bin nebenberuflich als freiberuflicher Notarzt auf Honorarbasis tätig, meine gesamten Einnahmen unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht.
Ich habe nun testweise ein Fahrtenbuch in meinem Privat PKW geführt und dabei festgestellt, dass ich mein Auto zu ca. 60% im Rahmen dieser Freiberuflichkeit nutze. Nun steht die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges an, dass ich gerne geschäftlich erwerben möchte, hierzu hätte ich ein paar Fragen:

1. Da meine Einnahmen nicht umsatzsteuerpflichtig sind, darf ich auch die Mwst. des Fahrzeugkaufes nicht abziehen und damit auch keine Fahrzeugangebote für Gewerbekunden in Anspruch nehmen, sehe ich das richtig?

2.Muss ich den Fahrzeugkauf unmittelbar bei Kauf schon irgendwie dem Finanzamt melden oder reicht eine Meldung hierzu in der jährlichen EÜR, also erst im darauffolgenden Jahr im Rahmen der jährlichen Steuerrrklärung? Gibt es hierzu ein gesondertes Formular?

Ich hoffe, ihr könnt mir hierbei helfen.
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Freiberufler Anschaffung Firmenwagen

Beitrag von taxpert »

GreenViper2912 hat geschrieben: darf ich auch die Mwst. des Fahrzeugkaufes nicht abziehen
Das ist richtig!
GreenViper2912 hat geschrieben: und damit auch keine Fahrzeugangebote für Gewerbekunden in Anspruch nehmen
Das interessiert das FA nicht, das müssen Sie mit dem Händler selber ausmachen!
GreenViper2912 hat geschrieben: Muss ich den Fahrzeugkauf unmittelbar bei Kauf schon irgendwie dem Finanzamt melden oder reicht eine Meldung hierzu in der jährlichen EÜR
Das kommt letztendlich ein bisschen darauf an ...
GreenViper2912 hat geschrieben: Ich habe nun testweise ein Fahrtenbuch in meinem Privat PKW geführt und dabei festgestellt, dass ich mein Auto zu ca. 60% im Rahmen dieser Freiberuflichkeit nutze.
Dieses Fahrzeug z.B. ist kein "privates" Fahrzeug, sondern es ist durch die Nutzung zu mehr als 50% notwendiges Betriebsvermögen mit allen steuerlichen Konsequenzen geworden! Sie können also die Kosten nicht mit 0,30 €/km ansetzen, sondern alle Kosten sind Betriebsausgabe, dafür muss der Eigenverbrauch versteuert werden! Etc., etc., etc. ...

Soweit Sie sicher sind, dass das neue Fahrzeug auch so genutzt wird, stellt es von Beginn an notwendiges Betriebsvermögen dar und es ist nichts weiter veranlasst.

taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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