Was genau von Untermiete steuerlich berücksichtigen?
Was genau von Untermiete steuerlich berücksichtigen?
Hallo zusammen, ich arbeite aktuell von zu Hause aus als Webdesigner im Hauptberuf, ziehe aber am 1.3. in ein eigenes Büro als Untermieter. Die gesamte Fläche hat 103 qm, ich beanspruche und bezahle davon 46 qm. Mietvertrag mit allem Drum und Dran ist vorhanden.
Was kann ich nun alles steuerlich geltend machen? Zumindest mal 19 % Umsatzsteuer, oder?
LG!
Danke!
Chris
Was kann ich nun alles steuerlich geltend machen? Zumindest mal 19 % Umsatzsteuer, oder?
LG!
Danke!
Chris
Re: Was genau von Untermiete steuerlich berücksichtigen?
Wenn in der Miete Umsatzsteuer enthalten ist, ja - dafür muss der Vermieter auf die Steuerfreogeit verzichtet haben.
Außerdem sind Miete und Nebenkosten natürlich Betriebsausgaben.
Außerdem sind Miete und Nebenkosten natürlich Betriebsausgaben.
Re: Was genau von Untermiete steuerlich berücksichtigen?
Okay danke, vielleicht ein kleiner Tipp, wo genau ich in Elster die Mietausgaben eintragen muss?
Re: Was genau von Untermiete steuerlich berücksichtigen?
In der Anlage EÜR unter 'Raumkosten' - im Formular für 2019 war es Zeile 46.
Re: Was genau von Untermiete steuerlich berücksichtigen?
Perfekt. Vielen Dank!
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Re: Was genau von Untermiete steuerlich berücksichtigen?
Unterscheidet sich die Steuer für Coworking Space von Mietern von der Steuer für ein reguläres Büro?
Re: Was genau von Untermiete steuerlich berücksichtigen?
Was meinen Sie denn bitte mit
'Steuer fürCoWorkingSpace von Mietern'?
Der Mieter zahlt keine Steuer für Miete - bei dem mindert die Miete den Unternehmensgewinn,
und der Gewinn wird versteuert.
Der Vermieter zahlt auch keine Steuer für Miete - bei dem stellen die Mieten für was auch immer,
gemindert um die mit den Mieteinnahmen zusammenhängen Werbungskosten die Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung dar, und diese Einkünfte werden versteuert.
In keinem Fall macht es einen Unterschied, ob es sich um ganze Büros oder CoWorkingSpaces
handelt - außer vielleicht, wenn es im ganzen Büro auch privat genutzte Flächen gibt.
'Steuer fürCoWorkingSpace von Mietern'?
Der Mieter zahlt keine Steuer für Miete - bei dem mindert die Miete den Unternehmensgewinn,
und der Gewinn wird versteuert.
Der Vermieter zahlt auch keine Steuer für Miete - bei dem stellen die Mieten für was auch immer,
gemindert um die mit den Mieteinnahmen zusammenhängen Werbungskosten die Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung dar, und diese Einkünfte werden versteuert.
In keinem Fall macht es einen Unterschied, ob es sich um ganze Büros oder CoWorkingSpaces
handelt - außer vielleicht, wenn es im ganzen Büro auch privat genutzte Flächen gibt.