Nebenruf freier Journalist - wie versteuern?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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julicooli
Beiträge: 5
Registriert: 18. Jul 2020, 00:40

Nebenruf freier Journalist - wie versteuern?

Beitrag von julicooli »

hey,

danke, dass ich meine Frage hier stellen kann. Von Steuern habe ich leider recht wenig Ahnung und bin sehr dankbar, wenn mir jemand helfen mag.

Meine Situation: Ich habe seit 10 Jahren einen festen Hauptberuf und arbeite seit Februar 2019 als freier Journalist für eine Website. Dort schreibe ich regelmäßig Artikel, erstelle dann meine Rechnungen und verdiene aktuell so 300€ bis 500€ im Monat. Wobei es selten 500 sind.

Nun muss ich mal endlich an meine Steuererklärung machen und habe leider keine Ahnung, wie ich das versteuern muss.

Gilt das noch als Minijob, der nicht versteuert wird? Über Hilfe würde ich mich freuen :)
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Nebenruf freier Journalist - wie versteuern?

Beitrag von Tom998 »

Freier Journalist und Rechnungen hört sich nicht nach abhängiger Beschäftigung (Arbeitnehmer) an. Daher Anlage S und Anlage EÜR.
KilianG
Beiträge: 1
Registriert: 2. Mär 2021, 12:48

Re: Nebenruf freier Journalist - wie versteuern?

Beitrag von KilianG »

Es ist immer noch Einkommen, also ist es steuerpflichtig. Der einzige Unterschied besteht in der Höhe der Steuer. Aber überprüfen Sie immer noch Daher Anlage S und Anlage EÜR, weil ich weiß, dass Freiberufler auch besteuert werden.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Nebenruf freier Journalist - wie versteuern?

Beitrag von Severina »

Ein Minijob liegt nur dann vor, wenn Sie als Minijobber bei einem Arbeitgeber angestellt
sind und dieser pauschale Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlt.

Als Journalist, der Rechnungen schreibt, sind Sie freiberuflich tätig und müssen Ihren
Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln - am einfachsten über die
bereits genannte Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung - und den ermittelten
Gewinn in die ebenfalls bereits genannte Anlage S eintragen.

Die Belege müssen Sie aufbewahren - 10 Jahre lang, das gilt für alle Eingangs- und
Ausgangsrechnungen sowie ggf. Kontoauszüge.



PS: Ok, bin auf den Forumsarchäologen reingefallen, vergesst es... :D
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