Quellensteuer und Freistellungsbescheinigung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Osgood
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Registriert: 11. Jun 2020, 16:17

Quellensteuer und Freistellungsbescheinigung

Beitrag von Osgood »

Hallo zusammen,

ich hadere aktuell mit folgendem Problem und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen:

Ab September bin ich im EU-Ausland selbstständig und werde dann auf Auftragsbasis als Dienstleister überwiegend für meinen jetzigen Arbeitgeber tätig werden. Dieser hat mich dafür um eine Freistellungsbescheinigung nach §50 EStG gebeten.

Aus dem erhaltenen Formular werde ich jedoch noch nicht wirklich schlau. Mein Verständnis der Freistellungsbescheinigung war eigentlich, dass diese dauerhaft für alle Aufträge gilt. Allerdings muss auf dem Formular ja eine freizustellende Summe samt Kopie der Verträge angegeben werden. Heißt das, ich muss doch für jede Monatsrechnung eine neue Bescheinigung beantragen? Ich weiß ja schließlich im Voraus nicht, wie die tatsächliche Auftragslage und die entsprechenden Einnahmen monatlich variieren werden.

Zum anderen habe ich mich zur Quellensteuer gefragt: darf man diese eigentlich auf einer Rechnung ausweisen? Selbst, wenn es nur als Erläuterung für den Rechnungsempfänger gilt? Denn wir hatten uns eigentlich schon auf feste Preise für künftige Aufträge geeinigt - da war jedoch noch nicht eingepreist, dass der Auftraggeber sich 10% des Nettobetrages für die Quellensteuer einbehalten muss... unter'm Strich würde das also unter den bisherigen Absprachen zugunsten des Auftraggebers und zulasten des Dienstleisters gehen. Wäre ergo doof für mich, wenn ich diese 10% immer erst mit der Steuererklärung wiederkriege, zumal ich mir das bei der Rückständigkeit des deutschen Fiskus als recht nervigen bürokratischen Aufwand vorstelle.

Der Steuerberater im künftigen Wohnsitz-Land ist hier nur bedingt hilfreich, weil der sich natürlich nicht weiter mit dem deutschen EStG auskennt.
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