Kleinunternehmer - Steuer vernachlässigte Abgabe - Hofübergabe

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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nonTAXspecialist
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Kleinunternehmer - Steuer vernachlässigte Abgabe - Hofübergabe

Beitrag von nonTAXspecialist »

Mein Mann und ich sind seit über 10 Jahre beim Finanzamt als Freiberufler (Kleinunternehmer) gemeldet, haben aber nur geringe Einkünfte. Die ersten Jahre haben wir die Steuererklärung abgegeben, und mußten keine Steuern nachzahlen. Auch bei der Krankenkasse sind wir als freiwillig versichert mit dem Mindestbeitrag für geringfügige Beschäftigung gemeldet.

Was bedeutet es, wenn wir die letzten Jahre keine Steuererklärung gemacht haben. Werden dann bestimmte Einkünfte angenommen? Sollte man nun die Erklärung der letzten Jahre einreichen, oder nur des letzten und auf weitere Meldungen warten? Was kann man tun, um hier keine Strafen zu erhalten?

Wie würde sich in einer solchen Situation ein Erbe bzw. eine Hofübergabe auswirken? Wären auf einen Schlag dann hohe Rückforderungen zu zahlen?
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Kleinunternehmer - Steuer vernachlässigte Abgabe - Hofübergabe

Beitrag von Severina »

nonTAXspecialist hat geschrieben: Mein Mann und ich sind seit über 10 Jahre beim Finanzamt als Freiberufler (Kleinunternehmer) gemeldet, haben aber nur geringe Einkünfte. Die ersten Jahre haben wir die Steuererklärung abgegeben, und mußten keine Steuern nachzahlen. Auch bei der Krankenkasse sind wir als freiwillig versichert mit dem Mindestbeitrag für geringfügige Beschäftigung gemeldet.

Das heißt, Sie haben keine anderen Einkünfte als diese geringen Beträge aus der freiberuflichen Tätigkeit?


Was bedeutet es, wenn wir die letzten Jahre keine Steuererklärung gemacht haben.

Gab es Aufforderungen, Erklärungen einzureichen?

Werden dann bestimmte Einkünfte angenommen?

Wenn das FA Schätzungsbescheide erlässt, ja. In der Regel werden die Schätzungen aber jedes Jahr höher, so dass man früher oder später im steuerpflichtigen Bereich ankommt, das hätten Sie wohl gemerkt.

Sollte man nun die Erklärung der letzten Jahre einreichen, oder nur des letzten und auf weitere Meldungen warten?

Kommt drauf an, ob Sie erklärungspflichtig waren.

Was kann man tun, um hier keine Strafen zu erhalten?

Wenn Sie erklärungspflichtig waren, können Sie da nix mehr tun.


Wie würde sich in einer solchen Situation ein Erbe bzw. eine Hofübergabe auswirken? Wären auf einen Schlag dann hohe Rückforderungen zu zahlen?
Was nun - Erbe oder Hofübergabe? Wenn Sie z.B. Geld oder Immobilien erben, die Privatvermögen des Erblassers darstellten, dann sind ab dem Erbfall die Einkünfte hieraus natürlich zu versteuern. Hohe 'Rückforderungen' ergeben sich da nicht, zurückgefordert werden kann ja nur etwas, was vorher bezahlt wurde - meinen Sie Nachzahlungen? Ob und wenn ja, in welcher Höhe solche anfallen, hängt von der Höhe der Einkünfte ab - diese erzielen Sie ab dem Erbfall aber ja auch, haben also die Mittel, um Steuern zu bezahlen.

Wenn es sich um eine Hofübergabe handelt (also eine Schenkung unter Lebenden), gilt das grundsätzlich genauso. Zu beachten ist aber, dass Sie dann Betriebsvermögen erhalten, welches Sie dann entweder aktiv als Landwirt bewirtschaften oder verpachten - in beiden Fällen liegen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor. Hat der Hofübergeber denn keinen Steuerberater?

Ihre Angaben sind leider zu dürftig, um hier fundiert antworten zu können. Wenn tatsächlich eine Hofübergabe im Raum steht, empfehle ich, einen Steuerberater mit Qualifikation 'landwirtschaftliche Buchstelle' aufzusuchen.
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