Liquidationen als Notarzt

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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terzian
Beiträge: 1
Registriert: 29. Mär 2020, 18:11

Liquidationen als Notarzt

Beitrag von terzian »

Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen und dafür möchte ich mich bereits im Vorfeld bedanken. Nun zu meiner Situation: ich bin angestellter Arzt in einem Krankenhaus. Es ist üblich, dass wir uns am Rettungsdienst der Stadt beteiligen, so dass ich regelmäßig als Notarzt unterwegs bin. Dabei ist wichtig: ich bin dabei nicht als selbstständiger Notarzt unterwegs. Das heißt, ich erhalte die Vergütung dieser Notarztdienste mit der Gehaltsabrechnung meiner hauptberuflichen Tätigkeit. Es gibt jedoch eine Ausnahme: im Falle eines Verstorbenen führe ich die Leichenschau durch und stelle eine Totenbescheinigung aus. Diese Leistung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liquidiert und ich erhalte diese Summe von dem Bestattungsinstitut per Überweisung. Diese Einnahme gilt nun als Einkunft aus selbstständiger Tätigkeit und muss logischerweise steuerlich anders behandelt werden. Es geht dabei um einen niedrig dreistelligen Betrag im Jahr (nur so als Größenordnung).

Könnt ihr mir sagen, wie ich diese Einkünfte bei der Lohnsteuererklärung am besten angebe? Nochmal danke und viele liebe Grüße,

Peter
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Liquidationen als Notarzt

Beitrag von taxpert »

terzian hat geschrieben: Diese Leistung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liquidiert und ich erhalte diese Summe von dem Bestattungsinstitut per Überweisung. Diese Einnahme gilt nun als Einkunft aus selbstständiger Tätigkeit und muss logischerweise steuerlich anders behandelt werden.
Damit ist zunächst zwingend eine entsprechende Meldung über die Aufnahme der Tätigkeit nach §138 Abs.1 Satz 2 AO fällig!

In der ESt-Erklärung sind dann neben der Anlage N auch die Anlage S und die dazu gehörige Anlage EÜR auszufüllen und elektronisch an das FA zu übermitteln!

taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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