Umsatzsteuer-VA als Kleinunternehmer

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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RomBo
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Umsatzsteuer-VA als Kleinunternehmer

Beitrag von RomBo »

Guten Tag,

ich habe Anfang des Jahres ein Gewerbe als Nebenerwerb angemeldet.
Im steuerlichen Erfassungsbogen habe ich angegeben, dass die zu erwartenden Einkünfte 17.500 EUR nicht übersteigen werden und ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme. (Eine Umsatzsteuer-ID habe ich rein vorsorglich mit beantragt).

Auf der Mitteilung der Steuernummer vom Finanzamt steht der Hinweis, dass ich zur monatlichen Umsatzsteueranmeldung verpflichtet bin.

Frage: Entfällt diese nicht, da ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bin. Warum soll ich diese monatlich anmelden?

Weiterhin haben die letzten Wochen und zusätzlich durch die allseits bekannten weltweiten Umstände gezeigt, dass ich die zu erwartenden Umsätze nicht erzielen werde und diese im Erfassungsbogen zu hoch angegeben habe. Die festgesetzten und ab Juni zu zahlenden Vorauszahlungen für Einkommenssteuer übersteigen höchstwahrscheinlich sogar meine Einnahmen, eventuell werde ich gar keine Einnahmen erzielen. Heißt im schlechtesten Fall zahle ich Vorauszahlung für Einkommen aus selbstständiger Arbeit, welches ich nicht generiere.

Frage: Kann ich dies beim Finanzamt korrigieren lassen? Wenn ja, in welcher Form muss dies erfolgen? Oder ist es besser, dass Gewerbe komplett abzumelden und wenn sich die Lage entspannt hat neu anzumelden. Wenn ja, inwieweit erfolgt die Abmeldung beim Finanzamt dann automatisch?

Da ich fast zeitgleich auch meine Einkommenssteuererklärung für 2019 (Lohnsteuererklärung) eingereicht und aufgrund Umzug eine neue Steuernummer beantragt habe, wurde mir diese ebenfalls mit separatem Schreiben mitgeteilt.

Frage: Ist es richtig, dann 2 Steuernummern zu haben, eine als Arbeitnehmer und eine für das Gewerbe? Ich war der Meinung, dass eine Steuernummer dann für beides gilt?

Herzlichen Dank bereits im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Romy
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Umsatzsteuer-VA als Kleinunternehmer

Beitrag von Severina »

Zur ersten Frage:

Ich würde zunächst mal beim FA anrufen - dadurch dürfte sich das Problem schon lösen.
Ggf. liegt es an der vorsorglichen Beantragung der USt-ID (taxpert?).

Zur zweiten Frage:
Sehen Sie sich die Mitteilungen mal genauer an - darin steht auch, für welche Steuerarten
die Steuernummer gilt. Die Mitteilungen kommen vom gleichen Finanzamt (ich frage wegen
des Umzugs)?

Oft ist es - zumindest hier in NRW - so, dass ein Einzelunternehmer Einkommen-, Umsatz-
und Gewerbesteuer unter derselben Nummer abgibt, aber nicht immer. Ich habe darin
noch keine Regelmäßigkeit erkennen können, auch hier weiß Taxpert evtl. mehr.
RomBo
Beiträge: 3
Registriert: 22. Mär 2020, 02:56

Re: Umsatzsteuer-VA als Kleinunternehmer

Beitrag von RomBo »

Severina hat geschrieben: 22. Mär 2020, 12:15 Zur ersten Frage:

Ich würde zunächst mal beim FA anrufen - dadurch dürfte sich das Problem schon lösen.
Ggf. liegt es an der vorsorglichen Beantragung der USt-ID (taxpert?).

Zur zweiten Frage:
Sehen Sie sich die Mitteilungen mal genauer an - darin steht auch, für welche Steuerarten
die Steuernummer gilt. Die Mitteilungen kommen vom gleichen Finanzamt (ich frage wegen
des Umzugs)?

Oft ist es - zumindest hier in NRW - so, dass ein Einzelunternehmer Einkommen-, Umsatz-
und Gewerbesteuer unter derselben Nummer abgibt, aber nicht immer. Ich habe darin
noch keine Regelmäßigkeit erkennen können, auch hier weiß Taxpert evtl. mehr.

Vielen Dank für die Beantwortung.
Dann werde ich direkt beim FA nachfragen.

Die erste Steuernummer ist für Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewinnermittlung, die zweite mitgeteilte für Einkommenssteuer.
Ja beide kommen vom gleichen FA, da ich sowohl den Erfassungsbogen und die Lohnsteuererklärung nach Umzug ans neue FA gesendet habe.

Wissen Sie, ob es so einfach möglich ist, die angenommenen Einnahmen aus dem Erfassungsbogen ändern zu lassen?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Umsatzsteuer-VA als Kleinunternehmer

Beitrag von taxpert »

Zunächst ...
Severina hat geschrieben:(taxpert?).
Danke für die Blumen!
RomBo hat geschrieben: Auf der Mitteilung der Steuernummer vom Finanzamt steht der Hinweis, dass ich zur monatlichen Umsatzsteueranmeldung verpflichtet bin.
Der Satz dürfte schlicht automatisch bei jeder Neuanmeldung auftauchen! Grundsätzlich besteht für Kleinunternehmer keine Verpflichtung USt-VA abzugeben, da keine Steuer geschuldet wird.

Exkurs:
RomBo hat geschrieben: da ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bin
Nein, ihre Umsätze sind keineswegs steuerfrei! Die enthaltene USt muss jedoch nicht an das FA abgeführt werden! Das ist schlicht eine Vereinfachungsregelung für das FA, die eine Arbeitsentlastung von "Kleinkram" darstellt!
RomBo hat geschrieben: (Eine Umsatzsteuer-ID habe ich rein vorsorglich mit beantragt).
Wenn diese genutzt wird, um im Gemeinschaftsgebiet ohne USt einzukaufen, muss natürlich für die Monate umgehend eine USt-VA abgegeben werden und die anfallende USt gezahlt werden!
RomBo hat geschrieben: Kann ich dies beim Finanzamt korrigieren lassen? Wenn ja, in welcher Form muss dies erfolgen?
Eine Herabsetzung der ESt-VZ kann formlos und fristlos beantragt werden! Hier reicht ggf. bereits ein Telefonanruf bzw. ein Dreizeiler. Selbst die VZ, die bereits am 10. März fällig war, kann noch herabgesetzt werden, selbst wenn sie bereits gezahlt wurde (wird dann erstattet!). Grade in Zeiten von Corona ist das FA das sehr flexibel!

ABER Achtung! Ein Herabsetzungsantrag birgt gewisse Gefahren!

1. Er muss natürlich gerechtfertigt sein! Ein ungerechtfertigter Herabsetzungsantrag erfüllt bereits den Straftatbestand der Steuerhinterziehung! Die Abgabe der Jahreserklärung stellt dann eine -hoffentlich!- strafbefreiende Selbstanzeige dar!

2. Wurde ein gerechtfertigter Herabsetzungsantrag gestellt und man erkennt später, dass sich die Verhältnisse jetzt (wieder) anders darstellen, dann besteht die Verpflichtung, eine entsprechende Heraufsetzung der VZ zu beantragen, §153 AO. Kommt man der Verpflichtung nicht nach, so ist in diesem Moment der Straftatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht!

Man sollte sich also nicht wundern, wenn sich bei Abgabe der Jahreserklärung mit einer entsprechenden Nachforderung seitens des FA ein sehr großer Erklärungsbedarf besteht!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
RomBo
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Registriert: 22. Mär 2020, 02:56

Re: Umsatzsteuer-VA als Kleinunternehmer

Beitrag von RomBo »

Vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen.
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