Nebengewerbe: Steuern

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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kuzey
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Registriert: 2. Mär 2020, 11:42

Nebengewerbe: Steuern

Beitrag von kuzey »

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Szenario:

Ich bin vollzeit tätig und habe nun vor ein Nebengewerbe zu eröffnen. Gem. §19 UStG als Kleinunternehmer.

Situation:
Als Kleinunternehmer darf ich einen Umsatz von 50.000 EUR erzielen, ohne USt geltend zu machen (auch keine Vorsteuer beim FA).

Die Berechnung der Steuer läuft dann über die Einkommenssteuer (so hab ich es verstanden).

Mein Problem: Ich erstelle selber digitale Produkte und verkaufe diese. Aber - ich habe auch Aufträge, die andere Freiberufler für mich machen. Die Rechnung von Summe X stelle ich dem Kunden. Erhalte eine Rechnung über Summe X und leite dieses Geld weiter und behalte Summe X als "Provision". Dadurch, dass ich die Rechnung an meine Kunden sende, ist es ja tatsächlich und faktisch gesehen kein Umsatz, der bei mir bleibt, sondern nur die Summe X, die ich als Provision berechne (Differenz). Damit kann ich schnell die 50.000 EUR Umsatz erreichen, aber in der Realität und nach Abzug der Forderung vom Freiberuflicher ist es deutlich weniger.

Vereinfacht gesagt:
Kunde A möchte ein Produkt. Ich stelle dem Kunden eine Rechnung von Summe 1.000 EUR (Beispiel). Der Kunde zahlt. Ich kriege eine Rechnung vom Freiberufler von 900 EUR. Ich überweise das Geld an den Freiberufler. Die 100 EUR behalte ich als Provision (verrechnet aber und auf der Rechnung von mir an den Kunden 1.000 EUR).

Wie würdet ihr dies darstellen oder gibt es eine Möglichkeit dies gut zu strukturieren?

Vielen Dank.
taxpert
Beiträge: 798
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Nebengewerbe: Steuern

Beitrag von taxpert »

Bitte nicht Umsatz und Gewinn mit einander verwechseln!
kuzey hat geschrieben: Ich stelle dem Kunden eine Rechnung von Summe 1.000 EUR (Beispiel). Der Kunde zahlt. Ich kriege eine Rechnung vom Freiberufler von 900 EUR. Ich überweise das Geld an den Freiberufler. Die 100 EUR behalte ich als Provision (verrechnet aber und auf der Rechnung von mir an den Kunden 1.000 EUR).
Dann haben SIe 1.000 € Umsatz und 100 € Gewinn!

Für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung für die USt ist der Umsatz und nicht der Gewinn maßgeblich.

Für die ESt ist der Gewinn maßgeblich.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
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