Haus - PV-Anlage - Strom an Mieter - Steuerrecht - kompliziert

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
Thomas1984
Beiträge: 3
Registriert: 12. Feb 2020, 09:41

Haus - PV-Anlage - Strom an Mieter - Steuerrecht - kompliziert

Beitrag von Thomas1984 »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier.
Nun habe ich hier gleich einen komplizierten Fall und vielleicht kann einer der Experten Licht ins Dunkel bringen. Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Erstmal zu den Gegebenheiten:

Ich habe vergangenes Jahr als Privatperson ein EFH gekauft, modernisiert (außer Heizung, noch Gas) und für die nächste Zeit an meinen Sohn und meine Schwiegertochter vermietet. Sie wollen aber irgendwann selber bauen, sodass ich irgendwann Fremdmieter im Haus haben werde. Aus gesetzlichen Gründen kann ich ja in den nächsten 3 Jahren max. 15% der Erstehungskosten als Investitionen sofort absetzen. Komme ich darüber, müsste ich alles abschreiben. Das will ich vermeiden.

Nun habe ich dieses Jahr eine 21kwp Photovoltaik-Anlage auf das Dach (Maximalausbau) gebaut, aber als Unternehmer (über mein Einzelunternehmen), nicht als Privatperson. Damit umgehe ich die 15% Regel, da die Anlage steuertechnisch nicht zum Haus gehört, sondern als „transportabel“ gilt. So bin ich Eigentümer, Betreiber und Anschlussnutzer der Anlage als Unternehmer auf einem Hausdach, das mir als Privatperson gehört.

Die Anlage ist derzeit als Volleinspeiseanlage mit 70% harter Begrenzung angemeldet, allerdings noch nicht in Betrieb genommen, da der Netzbetreiber noch keinen Zähler gesetzt hat. Ein Speicher ist nicht vorhanden, könnte aber zu späterer Zeit nachgerüstet werden.

Nun würde ich gerne bzw. denke darüber nach, den Strom an die Mieter zu verkaufen ohne die komplette Anlage zu vermieten. Die Überproduktion soll natürlich weiter eingespeist werden. Beim Netzbetreiber muss natürlich der „Eigenverbrauch“ mitgeteilt werden, aber wie kann ich dieses Konstrukt auf eine solide Basis stellen?

Ich möchte weder mit dem FA wegen des Hauses Probleme noch mit dem Netzbetreiber wegen des Verkaufs bekommen oder gegen andere Gesetze verstoßen.

Was geht? Was geht nicht? Lohnt sich das für die Mieter und mich, unabhängig vom Aufwand der Anträge? Ich möchte die 15% nicht reißen, aber gerne den Strom schon den Mietern zur Verfügung stellen.

Gibt es dazu irgendwelche Unterlagen oder Nachschlagewerke?

Vielen Dank im Voraus.
Thomas
Tom998
Beiträge: 562
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Haus - PV-Anlage - Strom an Mieter - Steuerrecht - kompliziert

Beitrag von Tom998 »

Mir ist vollkommen schleierhaft, wo Sie einen Zusammenhang zwischen der PV-Anlage und der 15%-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG sehen. Es handelt sich um zwei grundverschiedene Wirtschaftsgüter.
Thomas1984
Beiträge: 3
Registriert: 12. Feb 2020, 09:41

Re: Haus - PV-Anlage - Strom an Mieter - Steuerrecht - kompliziert

Beitrag von Thomas1984 »

Hallo,

meine Steuerberaterin war der Meinung, dass sobald Eigenverbrauch im Spiel ist, dass die PV-Anlage dann anlagetechnisch dem Haus zuzuordnen ist und somit auch die 15% überschritten werden.
Ich denke aber nicht, dass sie sich mit solchen Fällen inkl. PV auskennt.
Wenn die PV immer ein bewegliches Anlagegut bleibt und nicht dem Haus zuzuordnen ist, könnte ich ja den Strom auch an die Mieter verkaufen.
Tom998
Beiträge: 562
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Haus - PV-Anlage - Strom an Mieter - Steuerrecht - kompliziert

Beitrag von Tom998 »

...meine Steuerberaterin war der Meinung, dass sobald Eigenverbrauch im Spiel ist, dass die PV-Anlage dann anlagetechnisch dem Haus zuzuordnen ist und somit auch die 15% überschritten werden.
Daüber könnte man bei 0% Einspeisung nachdenken. Da Sie aber Volleinspeiser sind, ist die Anlage sowieso Betriebsvermögen (auch wenn Sie sie nicht über das EU laufen lassen würden). Für die 15% Grenze sind nur Aufwendungen auf das Gebäude relevant.
Thomas1984
Beiträge: 3
Registriert: 12. Feb 2020, 09:41

Re: Haus - PV-Anlage - Strom an Mieter - Steuerrecht - kompliziert

Beitrag von Thomas1984 »

Bliebe das auch, wenn ich sagen wir 50 Prozent direkt vom Mieter verbrauchen lasse (natürlich mit all den Formularen und Zähler, etc.) und 50 Prozent als Überschuss einspeise? Dann wäre es keine Volleinspeisung mehr, sondern Überschusseinspeisung.
Antworten