Unterschied Arbeitnehmer vs. Freiberufler / Gewerbebetrieb

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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BenjaminFischerDUS
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Registriert: 21. Jan 2020, 15:41

Unterschied Arbeitnehmer vs. Freiberufler / Gewerbebetrieb

Beitrag von BenjaminFischerDUS »

Liebe Steuer-Community,

aktuell bin ich Arbeitnehmer. Jedoch wurde mir eine Tätigkeit als Freiberufler angeboten, bei der ich als Unternehmensberater eine Tagesrate bekomme. Aktueller Plan wäre diese Tagesrate für ca. 1 Jahr zu bekommen (Dauer des Projektes). Entsprechend kann ich mein Jahreseinkommen brutto grob abschätzen.

Zwar ist es höher als mein aktuelles Gehalt als Arbeitnehmer, jedoch würde ich gerne verstehen wollen, um wieviel sich beide im Netto am Ende unterscheiden und welche wichtigen Risiken dabei zu beachten sind. Da ich bisher immer Arbeitnehmer war, ist mir das Thema leider recht neu und somit komplex - ich hoffe sehr, dass mir hier jemand mit guten Ratschlägen weiterhelfen kann, das Thema besser zu erfassen. Grundsätzlich wäre ich auch offen für eine Steuerberatung, musste jedoch feststellen, dass für mich das Thema noch zu wenig greifbar ist.

Kurz etwas mehr zu der Tätigkeit. Sie wird überwiegend im Ausland stattfinden, verstärkt in Schweden, sonst aber auch global. Ich möchte meinen Wohnsitz in Deutschland belassen, würde voraussichtlich Freitags von zu Hause aus arbeiten. Ich werde von einem Unternehmen in der Schweiz als Berater beauftragt werden. Gerichtsstand wäre entsprechend auch die Schweiz. Reise- und Unterkunftskosten werden 1:1 bezahlt, ebenso gibt es eine Tagespauschale von 87€ bei Reisetätigkeit (liegt über den üblichen 24€ in DE, hat das Auswirkungen?).

Hier also meine konkreten Fragen:
- Wäre ich in dem oben beschriebenen Fall eher ein Freiberufler oder ein Gewerbebetrieb? Wovon hängt das ab?
- Worin unterscheiden sich im Wesentlichen Steuern zwischen Arbeitnehmern und Freiberuflern/Gewerbebetrieb? Hier wäre mein Verständnis, dass ich die gleichen Steuern (sätze) bezahlen müsste, lediglich bessere Chancen hätte, tätigkeitsbedingte Steuern abzusetzen. In dem Fall würde ich hier aber im Wesentlichen nur folgende Kategorien erwarten: Auto (soweit beruflich genutzt, da Reisekosten übernommen werden, maximal Freitags!?), Arbeitszimmer (da nur Freitags für 10h genutzt, nur zu einen sehr geringen Bruchteil!?), Computer. Gibt es weitere wesentliche Kosten, die angesetzt werden könnten?
- Welche zusätzlichen Kosten muss ich hierfür beachten? Mein Verständnis wäre, dass Kranken- und Rentenversicherung nun doppelt so hoch wären, weil ich den Anteil des Arbeitgeber ebenfalls bezahlen müsste!? Gibt es weitere Kosten, die zu beachten wären?
- Welche Risiken müsste ich hierbei zusätzlich beachten? Mein Verständnis: Ein Freiberufler haftet mit dem Privatvermögen. Hierfür gibt es Versicherungen, wie gut schützen die hierbei? Gibt es weitere Risiken, wie zB Steuerrückzahlungen, Scheinselbstständigkeit o.ä., die ich beachten sollte?

Vielen Dank vorab für jede Unterstützung! Das Thema ist für mich schon sehr fremd und aktuell überwiegt mein Gefühl bei den Risiken - dennoch würde ich gerne besser verstehen, ob es vielleicht doch eine gute Gelegenheit sein könnte.

Gerne kann ich weitere Details liefern.

Viele Grüße und einen angenehmen Tag!
Benjamin Fischer
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Unterschied Arbeitnehmer vs. Freiberufler / Gewerbebetrieb

Beitrag von muemmel »

Welche Risiken müsste ich hierbei zusätzlich beachten? Nun, Sie kriegen keinen Tag bezahlten Urlaub und keinen Tag Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ein AN kann problemlos 1/5 des Jahres wegen Urlaub und Krankheit ausfallen, ohne die geringste Einbuße zu haben - Sie nicht.
Wäre ich in dem oben beschriebenen Fall eher ein Freiberufler oder ein Gewerbebetrieb? Wovon hängt das ab? Von der Art der Tätigkeit.
Worin unterscheiden sich im Wesentlichen Steuern zwischen Arbeitnehmern und Freiberuflern/Gewerbebetrieb? Tja, der Freiberufler/Gewerbetreibende zahlt dann auch noch Umsatzsteuer und der Gewerbetreibende Gewerbesteuer.
BenjaminFischerDUS
Beiträge: 6
Registriert: 21. Jan 2020, 15:41

Re: Unterschied Arbeitnehmer vs. Freiberufler / Gewerbebetrieb

Beitrag von BenjaminFischerDUS »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Die Art der Tätigkeit wäre die eines klassischen strategischen Unternehmensberaters. Das heißt, es gibt eine strategische Herausforderung in einem Unternehmen. An der Lösung dieser Herausforderung unterstütze ich (neben Mitarbeitern und anderen Beratern/Freiberuflern etc.). Entsprechend biete ich meine Services an. Es gibt kein fertiges Produkt, das ich verkaufe, alles wird individuell mit dem Kunden erarbeitet. Beantwortet das die Frage nach der Tätigkeit? Oder welche Aspekte wären hier wichtig?

In der Tat, Krankheit und Urlaub sind gute Hinweise. Letzteres hatte ich beachtet, ich würde das Jahreseinkommen entsprechend mit ähnlichen Tagen wie als Arbeitnehmer einschätzen, insofern würden mir während des Urlaubs die Tagesraten sozusagen entgehen. Krankheit hatte ich gedacht, mit einer entsprechenden Versicherung abzufangen. Nach meinen Recherchen gibt es da welche, die nach einigen Tagen, aber auch welche, die sofort zahlen würden. Ich vermute, diese Versicherungen können steuerlich auch nicht abgesetzt werden!?

Die Tagesrate ist angegeben als "X plus VAT per day". Der Vertrag wird mit einem Schweizer Unternehmen geschlossen. Das Schweizer Unternehmen ist jedoch auch nur eine Art Zwischenhändler (ebenfalls eine Unternehmensberatung), der Kunde ist ein schwedisches Unternehmen. Nun ist mir aus dem Vertrag heraus nicht klar, welche "VAT" nun eigentlich gezahlt wird. GIbt es dazu allgemeine Regelungen oder wäre das ein Punkt, der weiter spezifiziert werden sollte?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Unterschied Arbeitnehmer vs. Freiberufler / Gewerbebetrieb

Beitrag von muemmel »

Freiberufler ist nur der "beratende Betriebswirt". Und der muß über ein "entsprechendes Studium verfügen, verbunden mit praktischer Erfahrung, mit den hauptsächlichen Bereichen der Betriebswirtschaft vertraut sein und diese fachliche Breite seines Wissens auch bei seinen praktischen Tätigkeiten einsetzen können und tatsächlich einsetzen" - so der Bundesfinanzhof. Liegt das alles vor? Sonst sind Sie nämlich Gewerbetreibender. Link zur Abgrenzungsproblematik: https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/beratende-Taetig/Unternehmensberatung-freiberufliche-oder-gewerbliche-Taetigkeit.html
Nun ist mir aus dem Vertrag heraus nicht klar, welche "VAT" nun eigentlich gezahlt wird. GIbt es dazu allgemeine Regelungen oder wäre das ein Punkt, der weiter spezifiziert werden sollte? Sorry - länderübergreifender Umsatzsteuerkram ist hochkomplex und absolut nicht meine Baustelle.
BenjaminFischerDUS
Beiträge: 6
Registriert: 21. Jan 2020, 15:41

Re: Unterschied Arbeitnehmer vs. Freiberufler / Gewerbebetrieb

Beitrag von BenjaminFischerDUS »

Ja, das liegt alles vor. Ich verfüge über ein BWL-Studium und habe in den vergangenen Jahren als Strategieberater gearbeitet. Die Tätigkeit ist sehr ähnlich der vergangenen Tätigkeit, kommt sogar über die Kontakte aus dieser Zeit zu Stande. Insofern würde ich auf Basis dieser Anforderungen davon ausgehen, dass es da wenig Zweifel an der Freiberuflichkeit geben sollte!?

Zu den ausländischen Steuern, das ist ja zumindest auch schon eine hilfreiche Aussage :) Dann weiß ich, dass das Thema ja schon mal risikobeladener und aufwendiger ist ...

Danke!!!
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Unterschied Arbeitnehmer vs. Freiberufler / Gewerbebetrieb

Beitrag von taxpert »

BenjaminFischerDUS hat geschrieben:Ich verfüge über ein BWL-Studium
Nur zur Sicherstellung: Es muss sich um ein mit bestandener Prüfung abgeschlossenes handeln! Aber davon gehe ich aus.
BenjaminFischerDUS hat geschrieben:GIbt es dazu allgemeine Regelungen
Ja, nennen sich UStG! :mrgreen:

Grundsätzlich erbringen Sie eine sonstige Leistung an einen anderen Unternehmer im Ausland. Damit ist der Ort der sonstigen Leistung grundsätzlich im Ausland, §3a Abs.2 UStG. Der von Ihnen getätigte Umsatz ist daher in D gar nicht steuerbar, sondern im Ausland. Sie brauchen jetzt jedoch keine Angst haben, dass Sie sich im Ausland als Unternehmer steuerlich registrieren lassen müssen um dort die jeweilige USt abzuführen. Innerhalb der EU und auch der Schweiz gibt es das sogenannte "reverse-charge-Verfahren", siehe §13b UStG in Deutschland. Danach sind nicht Sie, sondern der Leistungsempfänger Schuldner der jeweiligen nationalen USt.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
BenjaminFischerDUS
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Re: Unterschied Arbeitnehmer vs. Freiberufler / Gewerbebetrieb

Beitrag von BenjaminFischerDUS »

taxpert hat geschrieben: 22. Jan 2020, 13:12
BenjaminFischerDUS hat geschrieben:Ich verfüge über ein BWL-Studium
Nur zur Sicherstellung: Es muss sich um ein mit bestandener Prüfung abgeschlossenes handeln! Aber davon gehe ich aus.
Das ist richtig, Bachelor und Masterabschluss.
BenjaminFischerDUS
Beiträge: 6
Registriert: 21. Jan 2020, 15:41

Re: Unterschied Arbeitnehmer vs. Freiberufler / Gewerbebetrieb

Beitrag von BenjaminFischerDUS »

taxpert hat geschrieben: 22. Jan 2020, 13:12
BenjaminFischerDUS hat geschrieben:
BenjaminFischerDUS hat geschrieben:GIbt es dazu allgemeine Regelungen
Ja, nennen sich UStG! :mrgreen:

Grundsätzlich erbringen Sie eine sonstige Leistung an einen anderen Unternehmer im Ausland. Damit ist der Ort der sonstigen Leistung grundsätzlich im Ausland, §3a Abs.2 UStG. Der von Ihnen getätigte Umsatz ist daher in D gar nicht steuerbar, sondern im Ausland. Sie brauchen jetzt jedoch keine Angst haben, dass Sie sich im Ausland als Unternehmer steuerlich registrieren lassen müssen um dort die jeweilige USt abzuführen. Innerhalb der EU und auch der Schweiz gibt es das sogenannte "reverse-charge-Verfahren", siehe §13b UStG in Deutschland. Danach sind nicht Sie, sondern der Leistungsempfänger Schuldner der jeweiligen nationalen USt.

taxpert
Ok, Danke. Das heißt, ich müsste mich dann gar nicht um die Steuer kümmern, sondern nur der Auftraggeber in der Schweiz bzw. in Schweden?
Im Vertrag gibt es folgenden Passus:
"Each party will be responsible for the payment to the appropriate authority of any taxes and duties arising from the Contract." (Freie Übersetzung: "Jede Partei ist verantwortlich für die Zahlung der sich aus dem Vertrag ergebenen Steuern und Gebühren an die jeweilige Behörde.")
Kann man das rechtlich falsch verstehen oder heißt das in jedem Fall, dass jeder dann für seinen Anteil verantwortlich ist und somit ich für den Anteil in Deutschland - sprich nach den Ausführungen oben eben für keine USt / Steuerzahlungen in DE (außer natürlich dann Einkommenssteuer etc.)?

Danke und viele Grüße
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