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Nur zur Sicherstellung: Es muss sich um ein mit bestandener Prüfung abgeschlossenes handeln! Aber davon gehe ich aus.Ich verfüge über ein BWL-Studium
Ja, nennen sich UStG!GIbt es dazu allgemeine Regelungen
Das ist richtig, Bachelor und Masterabschluss.Nur zur Sicherstellung: Es muss sich um ein mit bestandener Prüfung abgeschlossenes handeln! Aber davon gehe ich aus.Ich verfüge über ein BWL-Studium
Ok, Danke. Das heißt, ich müsste mich dann gar nicht um die Steuer kümmern, sondern nur der Auftraggeber in der Schweiz bzw. in Schweden?Ja, nennen sich UStG!GIbt es dazu allgemeine Regelungen![]()
Grundsätzlich erbringen Sie eine sonstige Leistung an einen anderen Unternehmer im Ausland. Damit ist der Ort der sonstigen Leistung grundsätzlich im Ausland, §3a Abs.2 UStG. Der von Ihnen getätigte Umsatz ist daher in D gar nicht steuerbar, sondern im Ausland. Sie brauchen jetzt jedoch keine Angst haben, dass Sie sich im Ausland als Unternehmer steuerlich registrieren lassen müssen um dort die jeweilige USt abzuführen. Innerhalb der EU und auch der Schweiz gibt es das sogenannte "reverse-charge-Verfahren", siehe §13b UStG in Deutschland. Danach sind nicht Sie, sondern der Leistungsempfänger Schuldner der jeweiligen nationalen USt.
taxpert
Im Vertrag gibt es folgenden Passus:
"Each party will be responsible for the payment to the appropriate authority of any taxes and duties arising from the Contract." (Freie Übersetzung: "Jede Partei ist verantwortlich für die Zahlung der sich aus dem Vertrag ergebenen Steuern und Gebühren an die jeweilige Behörde.")
Kann man das rechtlich falsch verstehen oder heißt das in jedem Fall, dass jeder dann für seinen Anteil verantwortlich ist und somit ich für den Anteil in Deutschland - sprich nach den Ausführungen oben eben für keine USt / Steuerzahlungen in DE (außer natürlich dann Einkommenssteuer etc.)?
Danke und viele Grüße
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