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Tja, bereits durch die Gewerbeanmeldung ist man Unternehmer und hat dadurch auch sofort entsprechende -auch steuerliche!- Pflichten! Um über diese aufgekärt zu werden ist eben nicht das FA der richtige Ansprechpartner, sondern ein StB oder ggf. z.B. ein Existenzgründerkurs bei der IHK! Die rechtlichen Möglichkeiten der einschlägigen Foren im Internet sind durch §2 StBerG stark eingegrenzt!Nun stehe ich vor dem Problem, dass ich keine Ahnung vom Ablauf, den Fristen oder Formalitäten einer Steuererklärung (einer GbR) habe,
Wie gesagt: IHK z.B.!1) Welche Anlaufstelle abgesehen von einem Steuerberater
USt-, GewSt-Erklärung und Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung mit Anlage EÜR2) Welche Steuererklärungen muss die GbR selbst tätigen
ESt-Erklärung2) ... welche Steuererklärungenmüssen die Gesellschafter abgeben
Elektronisch und ggf. authentifiziert3) Sind diese Steuererklärungen elektronisch (Elster?) oder auf Papier einzureichen?
Jeweils 31.07. des Folgejahres, §149 Abs.2 AO4) Zu welchen Fristen müssen unsere persönlichen und gewerblichen Steuererklärungen abgegeben werden, wenn wir sie selbst einreichen, und wo werden diese Daten jedes Jahr veröffentlicht?
Zumindest für die GbR ja, wenn die Gewerbeanmeldung bereits für 2018 erfolgte.5) Müssen wir für das Jahr 2018 noch eine Steuererklärung einreichen, obwohl zu diesem Zeitpunkt keine Geschäftstätigkeiten stattfanden und auch noch keine Steuernummer ausgestellt wurde? Wenn ja, vermute ich, dass wir diese Abgabefrist schon überschritten haben.
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