Software abschreiben

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Engineer84
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Registriert: 17. Nov 2021, 00:32

Software abschreiben

Beitrag von Engineer84 »

Hallo,

ich neu hier. Plane mich demnächst als CAD-Konstrukteur selbständig zu machen. Im Moment bin ich Arbeitslos mit ALG 1.

Habe eine Frage zum Thema Abschreibung von Software:

Ist es möglich Software, die ich mir jetzt (noch dieses Jahr) während meiner Arbeitslosigkeit kaufe, dann nächstes Jahr als selbständiger vollständig abzusetzen?

Es handelt sich um Konstruktionssoftware. Die kostet ca. 6000 € und ich benötige die eigentlich jetzt schon.

Danke für Antworten.

Grüße
Engineer84
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Software abschreiben

Beitrag von taxpert »

Engineer84 hat geschrieben: dann nächstes Jahr als selbständiger vollständig abzusetzen?
Nein und Nein!

Die AfA MUSS ab Anschaffung -also bereits dies Jahr- in ANspruch genommen werden, was steuerlich aber kein Problem ist.

Die Software muss über drei Jahre abgeschrieben werden.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Engineer84
Beiträge: 2
Registriert: 17. Nov 2021, 00:32

Re: Software abschreiben

Beitrag von Engineer84 »

Hi Taxpert,

danke für die Antwort. Aber kann ich die Software denn dieses Jahr schon abschreiben wenn ich eigentlich noch garnicht selbstständig bin?

Oder verschenke ich somit quasi einen wichtigen Teil an Einsparung? Und sollte mit der Anschaffung, zumindest offiziell, so lange warten bis ich meine Firma angemeldet habe?

Grüße
Engineer84
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Software abschreiben

Beitrag von Tom998 »

Ich frage mich immer wieder, warum man den wirklich allerletzten Moment abwartet, um das Gewerbe anzumelden, aber bereits munter Anschaffungen und Ausgaben für eben jenes Gewerbe tätigt, um dann in Foren zu fragen, ob man die Sachen trotz ausstehender Gewerbeanmeldung absetzen darf. Erste Maßnahme morgen: Gewerbe bei der Kommune anmelden (falls anmeldepflichtig) und Finanzamt informieren (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über elster.de).
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