Arbeitszimmer in Eigentumswohnung - wie der Falle entfliehen

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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salbeitee
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Registriert: 30. Jul 2021, 15:54

Arbeitszimmer in Eigentumswohnung - wie der Falle entfliehen

Beitrag von salbeitee »

Hallo allerseits,

Ich bin freiberuflicher Designer (29 Jahre alt) und habe seit der Steuererklärung 2017 mit meinem Steuerberater ein Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt. Das Arbeitszimmer ist in meiner Eigentumswohnung, die ich selbst bewohne. Wir haben pauschal die 1200€ im Jahr abgesetzt und keine AfA Abschreibungen oder ähnliches vorgenommen.

Nun habe ich erst dieses Jahr von der Steuerfrage erfahren. Anscheinend gilt das Arbeitszimmer nun als Teil meines Betriebsvermögensund sobald ich aufhöre es als Arbeitszimmer zu nutzen (oder die Wohnung verkaufe) dann tätige ich eine Privatentnahme und muss den Gewinn versteuern. Da der Wert der Wohnung in den letzten 4 Jahren gestiegen ist, könnte da unter Umständen 30-40.000 Gewinn zusammenkommen, den man versteuern müsste!
Es gibt zwar eine Bagatellgrenze, aber für die qualifiziere ich nicht da das Zimmer mehr als 20.500€ Wert ist (auch wenn es knapp unter ein Fünftel der Gesamtgröße ist).

Mehr Infos zu diesem findet ihr zum Beispiel hier: https://www.trillinghellmann.de/arbeitszimmer-absetzen-steuer/

Die Steuerfalle hat also bei mir zugeschlagen und ich bekomme ziemliche Panik. Mein Steuerberater meint, ich solle das Arbeitszimmer einfach ab jetzt nicht mehr absetzen und angeben. Aber das Finanzamt hat mich schon 2018 zum Arbeitszimmer befragt. Und wenn ich es nicht mehr absetze und es nicht mehr als Arbeitszimmer nutze, dann passiert automatisch die Auflösung des Betriebsvermögens, wie ich es verstanden habe. Bei einer eventuellen Prüfung könnte es dann halt teuer werden.

Das Arbeitszimmer habe ich damals angegeben um natürlich Steuern zu sparen. So macht man das, dachte ich, und mein Steuerberater hat auch nichts dazu gesagt. Ich könnte aber sinnvoll argumentieren, dass ich in den letzten Jahren das Arbeitszimmer auch vorwiegend Privat nutzte. Könnte man die letzten 4 Steuererklärungen revidieren, das Arbeitszimmer nicht absetzen und dem Finanzamt mitteilen, dass da ein Fehler passiert ist? Es wäre ja zu meinem Ungunsten und ich müsste wahrscheinlich was nachzahlen - aber damit wäre es erledigt, nicht?

Gibt es einen anderen Weg? Hat jemand von euch damit Erfahrung? Bin für jeden Gedanken oder Tipp dankbar!

Danke!
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