Liebes Forum,
ich bin nicht sicher, in welches Unterforum diese Frage gehört, falls sie hier falsch steht, darf sie gerne verschoben werden:
Ich bin selbständiger Gebrauchsgraphiker, besitze und betreibe aber außerdem zwei Ferienhäuser in Mexico (das vor Ort von einer Familienangehörigen und einigen Angestellten unterhalten wird). Die Gewinne daraus werden in der Anlage AUS, Z. 36 angegeben. Soweit ich weiß, sind zwar nicht die Grunderwerbskosten, wohl aber die Bau- und Ausstattungskosten abschreibungsfähig, und zwar ab Baufertigstellung über 25 Jahre. Wo aber sind diese Abschreibungen einzutragen?
Vielen Dank!
Abschreibung von Auslandsinvestitionen
Re: Abschreibung von Auslandsinvestitionen
Wenn es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handelt, sind diese in einer formlosen Anlage nach deutschem Recht zu ermitteln (als ob es sich um ein inländisches Grundstück handelt). Nur das Ergebnis wird in der Anlage AUS eingetragen.