FA fordert zusätzliche Gewinnermittlung für GbR Beteiligung (?!)

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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juliak
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FA fordert zusätzliche Gewinnermittlung für GbR Beteiligung (?!)

Beitrag von juliak »

Hallo zusammen,

ich hätte eine allg. Verständnisfrage zu einem Brief vom Finanzamt der eben ins Haus flatterte und hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Ich bin seit 3 Jahren selbständig mit Kleinunternehmer-Status und habe letztes Jahr mit einer zweiten Person eine GbR gegründet.
Für meine eigene Einkommenssteuererklärung habe ich wie bisher auch eine EÜR mit abgegeben und diesmal ebenso für die GbR im Rahmen deren Steuererklärung.

Nun möchte das Finanzamt noch weitere Unterlagen/Angaben zur Bearbeitung meiner (persönlichen) Einkommensteuer, u.A. folgendes:

"Gewinnermittlung - Sie haben erstmals Einkünfte aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft erklärt. Bitte führen Sie aus an welcher Personengesellschaft Sie beteiligt sind und inwiefern die Beteiligung Betriebsvermögen darstellt."

Nachdem ich auf der Steuererklärung der GbR mehrfach die Steuernummern und IDs der Gesellschafter eintragen musste, sollten die mich und die GbR und die jeweiligen Einnahmen doch einander zuordnen können. Oder nicht?! Daher bin ich etwas verwirrt ...

- Ich verstehe nicht ganz, was genau nun von mir verlangt wird, nachdem ich ja schon die EÜRs abgegeben habe? Noch eine Art Auflistung? Eine schriftliche Erklärung?!
- Ebenso ist mir nicht klar, was "inwiefern es Betriebsvermögen darstellt" bedeuten soll und wie eine Begründung aussehen könnte. Kann mir das vielleicht jemand erklären?



Ich hoffe jemand kann etwas Licht ins Dunkel bringen.
Vielen Dank!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: FA fordert zusätzliche Gewinnermittlung für GbR Beteiligung (?!)

Beitrag von schlauelia »

haben Sie auch in der Anlage G bei Ihrer ESt-Erklärung die entsprechenden Angaben gemacht? Die Frage mach Betriebsvermögen der Beteiligung deutet darauf hin, dass der Ertrag aus der GbR anders oder gar nicht angegeben wurde.

Mein Tipp: rufen Sie doch einfach mal beim Sachbearbeiter an - meistens klärt sich das dann!

Lia
juliak
Beiträge: 4
Registriert: 28. Okt 2017, 09:51

Re: FA fordert zusätzliche Gewinnermittlung für GbR Beteiligung (?!)

Beitrag von juliak »

schlauelia hat geschrieben:haben Sie auch in der Anlage G bei Ihrer ESt-Erklärung die entsprechenden Angaben gemacht?

Lia
Danke für die schnelle Antwort.

Ja, ich habe eben nochmal nachgesehen. Ich habe in der Anlage G in Zeile 8 "Gewinn als Mitunternehmer" angegeben:
Im Feld "Gesellschaft, Finanzamt, Steuernummer": den Namen der GbR, Finanzamt und eben Steuernummer.
Und im Feld "Betrag": meinen Gewinnanteil aus der GbR.
Das war das einzige Feld (in Elster-Online), bei dem explizit etwas von "Gesellschaft" stand.

Es gab noch in Zeile 7 "Gewinn laut gesonderter Feststellung", was an sich Sinn macht nachdem ich eine gesonderte Feststellung für die GbR abgegeben habe. Aber hier soll man "Betriebsfinanzamt u. Steuernummer" eintragen, daher kam es mir irgendwie spanisch vor.
Kann es sein, dass ich die GbR Angaben eben hier in Zeile 7 statt in 8 hätte eintragen müssen?

Ich habe leider nur die GbR-Erklärung von der Steuerberaterin checken lassen und nicht meine eigene, nachdem das sonst immer glatt ging (hust...)

Ich wollte die Sachbearbeiterin vom FA erst anrufen, aber dann viel mir auf, dass Samstag ist ;). Da dachte ich ich versuch erstmal hier mein Glück.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: FA fordert zusätzliche Gewinnermittlung für GbR Beteiligung (?!)

Beitrag von StephanM »

Zeile 8 ist richtig für die Einkünfte aus einer GbR, denn dort wird eine "gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte" vorgenommen. Sind ja schließlich mehrere Mitunternehmer.
Zeile 7 wäre für den Fall, das Sie in dem Bezirk eines anderen Finanzamtes ein Gewerbebetreiben und der Gewinn dort gesondert festgestellt wird.


Wenn Sie die entsprechenden Angaben in der Erklärung zu Ihrer Beteiligung gemacht haben, dann kann es höchstens sein, das das überlesen wurde.
Die Frage nach dem Betriebsvermögen geht dahin, ob die Beteiligung dem Vermögen Ihres Einzelunternehmens zugeordnet ist oder ob die Beteiligung im Privatvermögen ist.
Eine Zuordnung zum Einzelunternehmen ist nur zulässig, wenn die Beteiligung dem Einzelunternehmen dienlich ist. Dann müssten die Einkünfte aus der Beteiligung in der Gewinnermittlung Ihres Einzelunternehmens aufgenommen werden.
Zumeist werden Beteiligungen im Privatvermögen gehalten.
juliak
Beiträge: 4
Registriert: 28. Okt 2017, 09:51

Re: FA fordert zusätzliche Gewinnermittlung für GbR Beteiligung (?!)

Beitrag von juliak »

StephanM hat geschrieben: Eine Zuordnung zum Einzelunternehmen ist nur zulässig, wenn die Beteiligung dem Einzelunternehmen dienlich ist. Dann müssten die Einkünfte aus der Beteiligung in der Gewinnermittlung Ihres Einzelunternehmens aufgenommen werden.
Zumeist werden Beteiligungen im Privatvermögen gehalten.
Vielen Dank, die Erklärung hat mir schon sehr weitergeholfen!
Leider kann ich meine Sachbearbeiterin durch den Brückentag nicht erreichen um es zu klären, daher noch eine kurze Zusatzfrage:

Wenn die Beteiligung normalerweise im Privatvermögen gehalten wird, war es dann evtl. falsch in meiner (persönlichen) EÜR meinen Ergebnisanteil an der GbR einzutragen?
Diesen haben ich in Zeile 79 "Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften" eingetragen und der Betrag wurde dementsprechend mit dem Gewinn aus meinem eigenen Gewerbe verrechnet.

Ich hatte es in meiner Recherche so verstanden, dass ich Gewinn/Verlust der GbR anteilig in meine eigene Steuererklärung aufnehmen muss, aber falls nicht, dann würde es die Frage evtl. erklären ...
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: FA fordert zusätzliche Gewinnermittlung für GbR Beteiligung (?!)

Beitrag von StephanM »

Ja, die Angabe in der EÜR ist bei Beteiligung im Privatvermögen nicht richtig.
Für die Berücksichtigtung der Einkünfte aus der Beteiligung in der Einkommensteuererklärung wird ja dafür der Gewinnanteil in der Anlage G Zeile 8 eingetragen.
juliak
Beiträge: 4
Registriert: 28. Okt 2017, 09:51

Re: FA fordert zusätzliche Gewinnermittlung für GbR Beteiligung (?!)

Beitrag von juliak »

StephanM hat geschrieben:Ja, die Angabe in der EÜR ist bei Beteiligung im Privatvermögen nicht richtig.
Für die Berücksichtigtung der Einkünfte aus der Beteiligung in der Einkommensteuererklärung wird ja dafür der Gewinnanteil in der Anlage G Zeile 8 eingetragen.

Vielen Dank!
Ja, ich habe just in diesem Moment mit der Sachbearbeiterin gesprochen und es war genau das der Fall, was Sie erklärt haben. Durch den zusätzlichen Eintrag in der EÜR wurde es nicht mehr als Privat- sondern als Betriebsvermögen eingestuft und sie hat das jetzt für mich korrigiert.
Danke für die Infos auf jeden Fall!
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