Guten Morgen
Angenommen eine selbstständige Person A reist beruflich an einem Wochenende 3 Tage durch Deutschland. In dieser Zeit fährt A 1200 km. Die Strecken fährt A mit einem Leihwagen, für den A mit Sprit 350 € brutto (ca. 295 € netto) bezahlt.
Kann A die Kilometerpauschale steuerlich geltend machen und gleichzeitig die Umsatzsteuer für Mietwagen und Sprit abrechnen?
Wenn nein, was lohnt sich eher:
- 295 € Ausgaben angeben und 55 Euro Umsatzsteuer wiederholen
oder
- 360 Euro als Ausgaben angeben?
Der Verpflegungsmehraufwand beträgt 48 Euro oder?
Gerne erwarte ich eure Antwort.
LG
Geschäftsreise Fahrtkosten
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- Beiträge: 2079
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Re: Geschäftsreise Fahrtkosten
48-- ist ok - aber: entweder Leihgebühr + Sprit ODER 1200 km x 0,30! Beides wäre Hinterziehung!
Und nicht vergessen; berufliche Veranlassung dokumentieren!
Lia
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Lia
Re: Geschäftsreise Fahrtkosten
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Was lohnt sich denn in der Regel eher?schlauelia hat geschrieben:48-- ist ok - aber: entweder Leihgebühr + Sprit ODER 1200 km x 0,30! Beides wäre Hinterziehung!
Und nicht vergessen; berufliche Veranlassung dokumentieren!
Lia
Liebe Grüße
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- Beiträge: 2079
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Re: Geschäftsreise Fahrtkosten
das können nur Sie ausrechnen: welcher Betrag ist höher! Beim Leihwagen haben Sie einen Vorsteuerabzug, bei Sprit auch, bei 0,30 nicht!
Lia
Lia