Einkommenssteuer Vorauszahlung - Frist bei Erklärung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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issue
Beiträge: 1
Registriert: 24. Mär 2017, 10:16

Einkommenssteuer Vorauszahlung - Frist bei Erklärung

Beitrag von issue »

Moin zusammen,

ich habe meinen Bescheid für 2015 bekommen und im gleichen Zug auch eine Vorauszahlung für 2016 ermittelt erhaöten. Da 2016 bereits abgelaufen ist soll ich jetzt natürlich die Steuer für 2016 auch direkt komplett zahlen. Dafür habe ich eine Frist von 4 Wochen.

Wie verhält es sich nun, wenn ich innerhalb der 4 Wochen meine Erklärung für 2016 abgebe?
Muss ich die Vorauszahlung trotzdem leisten und bekomme dann eine Nachzahlung/Rückzahlung nach der bearbeitung oder wird das dann quasi nichtig bis mein Bescheid erfolgt?

Sind Vorauszahlungen auch in Raten (Stundung) möglich?
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einkommenssteuer Vorauszahlung - Frist bei Erklärung

Beitrag von muemmel »

Muss ich die Vorauszahlung trotzdem leisten und bekomme dann eine Nachzahlung/Rückzahlung nach der bearbeitung Genau.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Einkommenssteuer Vorauszahlung - Frist bei Erklärung

Beitrag von StephanM »

Sind Vorauszahlungen auch in Raten (Stundung) möglich? Meine Erfahrung ist, dass wenn es sich um einen größeren Betrag handelt und man darlegt, das man gerade nicht flüssig ist, eine Ratenzahlung von 2-3 Monaten recht problemlos bekommt. Allerdings fallen dann Stundungszinsen an. Das Finanzamt nimmt immer noch die gesetzlich festgelegten 6% (0,5%/Monat).
Sollte man einfach nicht zahlen, zahlt man Säumniszuschläge. Das sind dann aber 1% für jeden angefangenen Monat (12% / Jahr).
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