Vorsteuerabzugsberechtigt - Auto finanzieren

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Benjaz
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Registriert: 13. Dez 2016, 11:58

Re: Vorsteuerabzugsberechtigt - Auto finanzieren

Beitrag von Benjaz »

muemmel hat geschrieben:muss ich noch etwas zusaetzliches tuhn um Umsatzsteuerpflichtig zu werden als nur bei meiner Rechnungen die mwst. zu berechnen? weil das habe ich jetzt schon fuer Dezember 2016 und Januar 2017 gemacht.

nein, da ich bis dezember 2016 meine Rechnungen noch nicht mit mwst ausgestellt habe.

Welche von beiden Aussagen ist erlogen?
keine. Bis Dezember heisst fuer mich, das ich noch die November2016 Rechnung ohne mwst ausgestellt habe, die Dezember2016 aber schon mit.
muemmel
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Re: Vorsteuerabzugsberechtigt - Auto finanzieren

Beitrag von muemmel »

Na schön, dann war es ein Mißverständnis... Die Frage, was Sie tun müssen, wundert mich trotzdem - wie oft soll ich denn noch auf die Umsatzvoranmeldung hinweisen? Und daß die für die Dezember eingenommen Umsatzsteuer bereits fällig war, erwähnte ich auch schon - also machen Sie die jetzt mal ganz flott. Und ins Betriebsvermögen nehmen Sie einen PKW einfach durch Ihre Buchführung auf, in der entsprechend die Anschaffung eines PKW zu vermerken ist, was dann am Jahresende in Ihre Abrechnung für die Einkommensteuer einfließt. Dazu kommt die Abrechnung von privater Nutzung. Lesen Sie mal diesen Link, der Ihnen einen ersten Überblick gibt, was da zu beachten ist: http://www.rechnungswesen-portal.de/Fac ... oegen.html
StephanM
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Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Vorsteuerabzugsberechtigt - Auto finanzieren

Beitrag von StephanM »

Entschuldigung, dass ich mich in diesem Thread länger nicht gemeldet habe.

Zu der Rechnungstellung mit Umsatzsteuer:
1. Sie waren bisher Kleinunternehmer und wollen nun zur Regelbesteuerung wechseln. Dieses müssen Sie dem Finanzamt mitteilen, damit Ihre Voranmeldungen nicht zu unnötigen Nachfragen führen.
2. Durch die Rechnungsausstellung mit USt verzichten Sie nach §19 Abs. 2 UStG auf die Kleinunternehmerregelung und dieses gilt für DAS GESAMTE KALENDERJAHR 2016 !!!
Es bedeutet, das sämtliche Rechnungen korrigiert werden müssen und für alle bereits abgelaufenen Monate eine Voranmeldung abzugeben ist. Weiterhin ist man durch diese Entscheidung zum freiwilligen Verzicht hieran für 5 Jahre gebunden.
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