Guten Tag,
meine Frage betrifft die Umsatzsteuer für Nicht-mehr-Kleinunternehmer.
Im vergangenen Jahr war ich Kleinunternehmer und habe dementsprechend keine Umsatzsteuer berechnet und abgeführt. Da mein Umsatz über den Grenzwert gestiegen ist, muss ich in diesem Jahr Umsatzsteuer berechnen. So weit so gut.
Ich habe aber im Dezember noch eine Rechnung gestellt (ohne Umsatzsteuer), die aber erst in diesem Jahr bezahlt wird (in dem ich umsatzsteuerpflichtig bin). Gehört diese Rechnung nun steuerlich zu diesem oder zum letzten Jahr? Eigentlich würde ich sie lieber zu diesem Jahr zählen, weil ich im vergangenen Jahr ungewöhnlich viel verdient habe.
Schöne Grüße
efef