Freiberufliche Tätigkeit, Übungsleiterpauschale aufgebraucht
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Freiberufliche Tätigkeit, Übungsleiterpauschale aufgebraucht
Hallo liebe Community,
ich bin derzeit hauptberuflich Student und habe zusätzlich zu meinem befristeten Vertrag an meiner (womöglich) zukünftigen Arbeitsstelle einen Vertrag, bei dem ich AG´s leite, bei der ich freiberuflich angestellt bin.
Summa summarum komme ich auf einen Gesamtverdienst in höhe von 1400€. Leider ist meine Übungsleiterpauschale aufgebraucht, sodass ich diese 1400 € angeben muss.
Wie würde man dies am geschicktesten machen? ich benutze ein Programm, dass mich nach "Gewinnermittlung" fragt, wo auch betriebsausgaben enthalten sind.
Welche Ausgaben kann der Leiter AG haben ?!?!?!?!?!?!
Müssen dann bei den einnahmen nur die 1400€ eingetragen werden, ohne jegliche "gegenüberstellungen" oder "geltendmachungen" ?
darf man bei der freiberuflichen Tätigkeit beispielsweise auch erneute Fahrkosten ansetzen? ich kenne mich in diesem Gebiet überhaupt nicht aus, daher bitte ich um Hilfe.
MfG
Lebkuchenkese
ich bin derzeit hauptberuflich Student und habe zusätzlich zu meinem befristeten Vertrag an meiner (womöglich) zukünftigen Arbeitsstelle einen Vertrag, bei dem ich AG´s leite, bei der ich freiberuflich angestellt bin.
Summa summarum komme ich auf einen Gesamtverdienst in höhe von 1400€. Leider ist meine Übungsleiterpauschale aufgebraucht, sodass ich diese 1400 € angeben muss.
Wie würde man dies am geschicktesten machen? ich benutze ein Programm, dass mich nach "Gewinnermittlung" fragt, wo auch betriebsausgaben enthalten sind.
Welche Ausgaben kann der Leiter AG haben ?!?!?!?!?!?!
Müssen dann bei den einnahmen nur die 1400€ eingetragen werden, ohne jegliche "gegenüberstellungen" oder "geltendmachungen" ?
darf man bei der freiberuflichen Tätigkeit beispielsweise auch erneute Fahrkosten ansetzen? ich kenne mich in diesem Gebiet überhaupt nicht aus, daher bitte ich um Hilfe.
MfG
Lebkuchenkese
Zuletzt geändert von lebkuchenkekse12 am 25. Feb 2019, 23:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Freiberufliche Tätigkeit, Übungsleiterpauschale aufgebraucht
bei 1400,-- Einnahmen pro Jahr, braucht man zunächst keine Steuererklärung abgeben, da Grundfreibetrag ca. 10.000,--. Es sei denn, man will Kosten fürs Studium geltend machen über 1.400,--, die man vortragen möchte.
Lia
Lia
Re: Freiberufliche Tätigkeit, Übungsleiterpauschale aufgebraucht
Es sind noch mehr Einnahmen vorhanden (aus dem befristeten Vertrag) - es wäre ganz nützlich, wenn der TE deren Höhe mal benennen könnte.
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Re: Freiberufliche Tätigkeit, Übungsleiterpauschale aufgebraucht
@ Lia:
hast du hierzu einen Nachweis, dass man erst am 10.000€ eine Erklärung abgeben muss?
EDIT: Wo sind die Studiengebühren anzusetzen? als Werbungskosten?
@Mümmel:
die übrigen Einnahmen (befrister Vertrag und Minijob) belaufen sich gemeinsam auf insgesamt 13566 hinzu kommen noch 2400€ übungsleiterpauschale (somit dann 15966)
bei der Ehefrau sind es 11799 + 2400 übungsleiterp. (14199)
LG
Lebkuchenkekse
hast du hierzu einen Nachweis, dass man erst am 10.000€ eine Erklärung abgeben muss?
EDIT: Wo sind die Studiengebühren anzusetzen? als Werbungskosten?
@Mümmel:
die übrigen Einnahmen (befrister Vertrag und Minijob) belaufen sich gemeinsam auf insgesamt 13566 hinzu kommen noch 2400€ übungsleiterpauschale (somit dann 15966)
bei der Ehefrau sind es 11799 + 2400 übungsleiterp. (14199)
LG
Lebkuchenkekse
Re: Freiberufliche Tätigkeit, Übungsleiterpauschale aufgebraucht
die übrigen Einnahmen (befrister Vertrag und Minijob) belaufen sich gemeinsam auf insgesamt 13566 Ein Minijob, der pauschal vom AG versteuert wird, gehört nicht zu den Einnahmen (steuerlich gesehen) - der müßte also rausgerechnet werden.
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Re: Freiberufliche Tätigkeit, Übungsleiterpauschale aufgebraucht
ich habe "zunächst" geschrieben, denn wenn die Infos nur kleckerweise kommen - Ehefrau usw. kann man nur grob antworten!!
Lia, die sich ausklinkt!
Lia, die sich ausklinkt!
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Re: Freiberufliche Tätigkeit, Übungsleiterpauschale aufgebraucht
Ob der Minijob pauschal versteuert wurde, muss ich demnächst in Erfahrung bringen.
ich weiß ja nicht, welche Informationen benötigt werden, daher antworte ich auf die Nachfragen. Wenn ich wüsste man braucht die infos xyz, dann würde ich diese natürlich zu beginn offenbaren.
ist denn noch etwas von nöten??
gehen wir doch vom schlimmsten fall aus, dass er nicht pauschal versteuert wurde und die Summen so richtig sind, wie wäre dann ein idealer Lösungsweg?
ohne die Minijobs hätten der Ehemann eine Summe von 12415 (+2400 übungsleiterpauschale) und bei der Ehefrau ist der Minijob beispielsweise garnicht erst im Programm aufgetaucht ( ich habe die UNterlagen vom finanzamt anfordern lassen), daher kann ich fast davon ausgehen, dass sie beim ehemann nicht pauschal und bei der ehefrau pauschal versteuer wurde.... sind aber alles spekulationen.
Was wäre denn, in dem beschriebenen Szenario bei den benannten summen zu tun?
ich weiß ja nicht, welche Informationen benötigt werden, daher antworte ich auf die Nachfragen. Wenn ich wüsste man braucht die infos xyz, dann würde ich diese natürlich zu beginn offenbaren.
ist denn noch etwas von nöten??
gehen wir doch vom schlimmsten fall aus, dass er nicht pauschal versteuert wurde und die Summen so richtig sind, wie wäre dann ein idealer Lösungsweg?
ohne die Minijobs hätten der Ehemann eine Summe von 12415 (+2400 übungsleiterpauschale) und bei der Ehefrau ist der Minijob beispielsweise garnicht erst im Programm aufgetaucht ( ich habe die UNterlagen vom finanzamt anfordern lassen), daher kann ich fast davon ausgehen, dass sie beim ehemann nicht pauschal und bei der ehefrau pauschal versteuer wurde.... sind aber alles spekulationen.
Was wäre denn, in dem beschriebenen Szenario bei den benannten summen zu tun?
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Re: Freiberufliche Tätigkeit, Übungsleiterpauschale aufgebraucht
würde mich freuen, wenn man mir hierzu einen tipp geben könnte.
mittlerweile habe ich rausgefunden, dass der minijob pauschal versteuert wurde und somit beträgt die Summe beim ehemann 12415€ (+2400 übungsleiterpauschale komplett ausgereizt)
lg
lebkuchen
mittlerweile habe ich rausgefunden, dass der minijob pauschal versteuert wurde und somit beträgt die Summe beim ehemann 12415€ (+2400 übungsleiterpauschale komplett ausgereizt)
lg
lebkuchen
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Re: Freiberufliche Tätigkeit, Übungsleiterpauschale aufgebraucht
Hallo,
ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn man mir Aufschluss geben würde, wie jetzt weiter zu verfahren ist, da dies die letzte Hürde in der Steuererklärung ist.
Sry für den triple post
LG
Lebkuchenkekse
ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn man mir Aufschluss geben würde, wie jetzt weiter zu verfahren ist, da dies die letzte Hürde in der Steuererklärung ist.
Sry für den triple post
LG
Lebkuchenkekse
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Re: Freiberufliche Tätigkeit, Übungsleiterpauschale aufgebraucht
worüber jetzt genau "Aufschluss"?
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Re: Freiberufliche Tätigkeit, Übungsleiterpauschale aufgebraucht
darüber, wie (und ob überhaupt) die freiberuflich verdienten 1400€ beim Ehemann und die 1200€ bei der Ehefrau bei bereits aufgebrauchter Übungsleiterpauschale und angegebenen Verdiensten (m:13566€ und f: 11800€ plus jeweil ein Minijob, der pauschal versteuert wurde) in der Steuererklärung angegeben werden müssen und ob bei der "Gewinnermittlung" Möglichkeiten bestehen, die genannten Summen (1400 und 1200€) in irgendeiner Weise zu reduzieren.
(Puh, war ein langer und sehr zusammenfassender Satz)
Falls noch informationen notwendig sind, bitte bescheid sagen, damit nicht alles "kleckerweise" kommen muss.
LG
Lebkuchen
(Puh, war ein langer und sehr zusammenfassender Satz)
Falls noch informationen notwendig sind, bitte bescheid sagen, damit nicht alles "kleckerweise" kommen muss.
LG
Lebkuchen
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Re: Freiberufliche Tätigkeit, Übungsleiterpauschale aufgebraucht
Hallo,
würde mich wirklich sehr über eine Rückmeldung freuen.
LG
Lebkuchen
würde mich wirklich sehr über eine Rückmeldung freuen.
LG
Lebkuchen
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Re: Freiberufliche Tätigkeit, Übungsleiterpauschale aufgebraucht
Hallo
ich würde mich sehr freuen, wenn man mir bei dieser einen Frage aushelfen könnte, weiß denn niemand, wie man hier vorzugehen hat?
LG
Lebkuchen
ich würde mich sehr freuen, wenn man mir bei dieser einen Frage aushelfen könnte, weiß denn niemand, wie man hier vorzugehen hat?
LG
Lebkuchen