Hallo miteinander,
wie in dem unten verlinkten Artikel beschrieben, kann man als Selbständiger ja zumindest die Vorsteuer aus den tatsächlich entstandenen Verpflegungskosten auf Reisen absetzen. Meine Frage: Wo trage ich diese Vorsteuer in der Steuererklärung ein?
https://www.haufe.de/finance/s…euerabzug_190_416732.html
Danke im Voraus.
Vorsteuerabzug bei tatsächlichen Verpflegungskosten
Re: Vorsteuerabzug bei tatsächlichen Verpflegungskosten
In welcher Steuererklärung - was genau meinen Sie?
In der Umsatzsteuererklärung genau da, wo auch alle anderen Vorsteuerbeträge stehen.
In der Anlage EÜR genauso.
In der Anlage G zur Einkommensteuererklärung überhaupt nicht - da kommt nur der Gewinn rein, dieser ist - sofern Sie
eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen - bereits um die Vorsteuer gemindert.
In der Umsatzsteuererklärung genau da, wo auch alle anderen Vorsteuerbeträge stehen.
In der Anlage EÜR genauso.
In der Anlage G zur Einkommensteuererklärung überhaupt nicht - da kommt nur der Gewinn rein, dieser ist - sofern Sie
eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen - bereits um die Vorsteuer gemindert.
Re: Vorsteuerabzug bei tatsächlichen Verpflegungskosten
Vielen Dank.
Habe gerade erfahren, dass ich als Kleinunternehmer gar nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bin. War ein Denkfehler. Trotzdem vielen Dank für die Hilfe!
Habe gerade erfahren, dass ich als Kleinunternehmer gar nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bin. War ein Denkfehler. Trotzdem vielen Dank für die Hilfe!