Doppelte Rechnungsnummer/Umsatzsteuerfrage

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Humble
Beiträge: 5
Registriert: 26. Aug 2018, 12:08

Doppelte Rechnungsnummer/Umsatzsteuerfrage

Beitrag von Humble »

Hallo liebes Forum,
ich habe in 2017 versehentlich eine Rechnungsnummer doppelt vergeben – bei Rechnungen an zwei verschiedene Kunden. Beide Kunden haben die Rechnungen im Juli bezahlt. Ich habe beide Einnahmen in der USt-Voranmeldung angegeben und jeweils die USt abgeführt.

Später habe ich den Fehler der doppelten Rechnungsnummer bemerkt.
Ich habe einem der Kunden eine Stornorechnung geschickt, in der auch steht, dass ich ihm den gezahlten Betrag gutschreibe, und ich habe ihm im Dezember
den Rechnungsbetrag auf sein Konto zurückgezahlt, inklusive USt.

Die an den Kunden zurück gezahlte USt habe ich in der Voranmeldung für Dezember als abziehbare Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen (Kennzahl 66) angegeben und entsprechend vom Finanzamt zurück erhalten.

Inzwischen bin ich sehr unsicher, ob der Vorgang so okay war und würde mich über Tipps freuen. Falls ich das hätte anders machen müssen, kann ich es ja vielleicht noch hinbiegen – Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung für 2017 sind noch nicht abgegeben. Danke im Voraus!
Dieter
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Doppelte Rechnungsnummer/Umsatzsteuerfrage

Beitrag von schlauelia »

das war falsch: wenn eine Einnahme zurückerstattet wird, ist das eine Erlösminderung und kommt im Soll aufs Erlöskonto und auf das MWSt-Konto: keine Vorsteuer!

Warum wurde denn das Geld zurück geschickt??? Nur wegen einer falschen Re-Nr.? Wurde die Leistung nicht erbracht?

Also in der Bchhaltung korrigieren!! Vor Abgabe ESst und USt 2017!

Und Frage nach dem "Sinn" beantworten!

Lia
Humble
Beiträge: 5
Registriert: 26. Aug 2018, 12:08

Re: Doppelte Rechnungsnummer/Umsatzsteuerfrage

Beitrag von Humble »

Danke für die Antwort, Lia.
Ich hätte etwas mehr Infos geben müssen, sorry.
Als Künstler/Freiberufler mache ich eine einfache Buchführung mit Einnahme/Überschussrechnung und Ist-Versteuerung.
Ich habe also kein Buchführungsprogramm o.Ä.

Zum Sachverhalt:

Kunde A erhält von mir Rechnung 1 per Post.
Ich bemerke etwas später: Oh, die Rechnungsnummer habe ich schon bei einem anderen Kunden B verwendet.
Ich informiere den Kunden A. Er sagt, dass er die falsche Rechnung wegwirft und auf die neue wartet.
Ich schicke die neue (Rechnung 2) mit der richtigen Rechnungsnummer per Post.
Was macht der Kunde? Er wirft Rechnung 1 nicht weg, sondern bezahlt beide!
Ich habe deshalb dann eine Stornorechnung für meine Rechnung 1 an den Kunden geschickt und ihm den entsprechenden Betrag und die USt. zurücküberwiesen.

Die erhaltene USt aus Rechnung 1 und Rechnung 2 habe ich als vereinnahmte USt in der Voranmeldung angegeben.
Im Monat der Rückzahlung der stornierten Rechnung 1 an den Kunden habe ich sie dann wie erwähnt als "gezahlte USt" angegeben und sie vom FA zurück erhalten.
Und nun frage ich mich, wie ich das wieder hinbiege, falls es falsch von mir gehandhabt wurde.
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