Umsatzsteuer IdNr. ausweisen bei Kleinbetragsrechnung immer freiwillig?
Umsatzsteuer IdNr. ausweisen bei Kleinbetragsrechnung immer freiwillig?
Hallo Leute,
bis 250€ hat man ja rückwirkend bis zum 1.1.17 eine Kleinbetragsrechnung vorliegen wo man keine UStIdNR oder Steuernummer angeben muss.
Das habe ich auch nie gemacht bei derartigen Rechnungen.
Jetzt haben wir jedoch auch zeitgleich keine Kleinunternehmerregelung, d.h. wir weisen auf jeder Rechnung Umsatzsteuer aus.
Ist das dann immer noch korrekt, dass wir keine UmsatzsteuerIdNr / Steuernummer angegeben haben?
Weil ich muss ja die eingenommene Umsatzsteuer abführen.
Ich hoffe, dass es dennoch korrekt ist. Ich habe jedenfalls nichts davon gelesen, dass es Ausnahmen gibt, dass man die Nummer angeben muss bei einer Rechnung unter 250€
Liebe Grüße
Andreas
bis 250€ hat man ja rückwirkend bis zum 1.1.17 eine Kleinbetragsrechnung vorliegen wo man keine UStIdNR oder Steuernummer angeben muss.
Das habe ich auch nie gemacht bei derartigen Rechnungen.
Jetzt haben wir jedoch auch zeitgleich keine Kleinunternehmerregelung, d.h. wir weisen auf jeder Rechnung Umsatzsteuer aus.
Ist das dann immer noch korrekt, dass wir keine UmsatzsteuerIdNr / Steuernummer angegeben haben?
Weil ich muss ja die eingenommene Umsatzsteuer abführen.
Ich hoffe, dass es dennoch korrekt ist. Ich habe jedenfalls nichts davon gelesen, dass es Ausnahmen gibt, dass man die Nummer angeben muss bei einer Rechnung unter 250€
Liebe Grüße
Andreas
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- Beiträge: 78
- Registriert: 11. Jul 2017, 22:05
Re: Umsatzsteuer IdNr. ausweisen bei Kleinbetragsrechnung immer freiwillig?
Hallo Andreas,
nein, du musst nicht deine UStIdNr. oder Steuernummer auf deinen Rechnungen angeben.
Nach § 33 UStDV musst du jedoch zwingend folgendes angeben:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
2. das Ausstellungsdatum,
3. die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
4. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
Bitte auf meine Signatur achten!
Mit freundlichem Gruß
nein, du musst nicht deine UStIdNr. oder Steuernummer auf deinen Rechnungen angeben.
Nach § 33 UStDV musst du jedoch zwingend folgendes angeben:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
2. das Ausstellungsdatum,
3. die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
4. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
Bitte auf meine Signatur achten!
Mit freundlichem Gruß
Alexander
Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall
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Re: Umsatzsteuer IdNr. ausweisen bei Kleinbetragsrechnung immer freiwillig?
Super, vielen Dank für die Antwort!
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- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Umsatzsteuer IdNr. ausweisen bei Kleinbetragsrechnung immer freiwillig?
die Antwort von alexander96 ist falsch!
§14 UStG lesen!
Lia
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Lia
Re: Umsatzsteuer IdNr. ausweisen bei Kleinbetragsrechnung immer freiwillig?
Die Antwort von Alexander ist richtig, so lange wir von Kleinbetragsrechnungen reden.
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- Beiträge: 78
- Registriert: 11. Jul 2017, 22:05
Re: Umsatzsteuer IdNr. ausweisen bei Kleinbetragsrechnung immer freiwillig?
Puh, danke für die Bereinigung meiner Selbstzweifel
Alexander
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