Einkommenssteuer plus Umsatzsteuer?
Verfasst: 16. Apr 2017, 00:30
Hallo
Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und verzweifle etwas...
Seit 2015 erledige ich als Freiberuflerin Übersetzer-Jobs auf der Online-Plattform upwork.com, die ihren Sitz in den USA hat. Die Plattform ist Mittelsmann zwischen Auftraggebern und Freelancern. Das heißt, der Auftraggeber zahlt für die erledigte Arbeit einen vereinbarten Betrag an Upwork, Upwork behält davon je nach Auftrag 5-20% ein und zahlt mir den Rest aus. Ich selbst stelle keine Rechnungen aus, sondern bekomme das Geld einfach jede Woche auf mein Bankkonto ausgezahlt.
2015 habe ich knapp 8500€ über die Plattform eingenommen. 2016 waren es etwas über 30000€. Bedeutet das, dass ich seit Beginn dieses Jahres nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung falle und nun Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss? Muss ich nun also eine USt-IdNr. beantragen? Und zahle ich dann Einkommenssteuer auf die 30000€ plus 19% Umsatzsteuer auf jede Auszahlung von Upwork? Bei Steuerklasse 1 bin ich da ja bei rund 40% Steuern. Im Internet findet sich leider nicht viel zu Steuern und Freelance-Plattformen, darum wäre ich für hilfreiche Tipps sehr, sehr dankbar.
Edit: Ich habe noch mal im Upwork-Forum geschaut und dort ein paar mehr oder wenig passende Antworten gefunden, würde aber gerne noch mehr Meinungen dazu hören. Dort im Forum hieß es, man müsse Rechnungen stellen, und zwar an die Endkunden - nicht Upwork! Upwork gibt allerdings die Kontaktdaten der Auftraggeber nicht immer an die Freelancer weiter. Ist also schwierig.
Zudem hieß es, man muss nur Umsatzsteuer für Aufträge innerhalb der EU abführen. Die meisten meiner Kunden sind jedoch aus den USA und Hong Kong. Heißt das, ich schreibe dann für diese ebenfalls eine Rechnung und lasse darin die Umsatzsteuer weg? Muss ich dann stattdessen Umsatzsteuer in Hong Kong zahlen.
Danke,
Nancy
Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und verzweifle etwas...
Seit 2015 erledige ich als Freiberuflerin Übersetzer-Jobs auf der Online-Plattform upwork.com, die ihren Sitz in den USA hat. Die Plattform ist Mittelsmann zwischen Auftraggebern und Freelancern. Das heißt, der Auftraggeber zahlt für die erledigte Arbeit einen vereinbarten Betrag an Upwork, Upwork behält davon je nach Auftrag 5-20% ein und zahlt mir den Rest aus. Ich selbst stelle keine Rechnungen aus, sondern bekomme das Geld einfach jede Woche auf mein Bankkonto ausgezahlt.
2015 habe ich knapp 8500€ über die Plattform eingenommen. 2016 waren es etwas über 30000€. Bedeutet das, dass ich seit Beginn dieses Jahres nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung falle und nun Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss? Muss ich nun also eine USt-IdNr. beantragen? Und zahle ich dann Einkommenssteuer auf die 30000€ plus 19% Umsatzsteuer auf jede Auszahlung von Upwork? Bei Steuerklasse 1 bin ich da ja bei rund 40% Steuern. Im Internet findet sich leider nicht viel zu Steuern und Freelance-Plattformen, darum wäre ich für hilfreiche Tipps sehr, sehr dankbar.
Edit: Ich habe noch mal im Upwork-Forum geschaut und dort ein paar mehr oder wenig passende Antworten gefunden, würde aber gerne noch mehr Meinungen dazu hören. Dort im Forum hieß es, man müsse Rechnungen stellen, und zwar an die Endkunden - nicht Upwork! Upwork gibt allerdings die Kontaktdaten der Auftraggeber nicht immer an die Freelancer weiter. Ist also schwierig.
Zudem hieß es, man muss nur Umsatzsteuer für Aufträge innerhalb der EU abführen. Die meisten meiner Kunden sind jedoch aus den USA und Hong Kong. Heißt das, ich schreibe dann für diese ebenfalls eine Rechnung und lasse darin die Umsatzsteuer weg? Muss ich dann stattdessen Umsatzsteuer in Hong Kong zahlen.
Danke,
Nancy