Einkommenssteuer plus Umsatzsteuer?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Fraukatze
Beiträge: 2
Registriert: 16. Apr 2017, 00:11

Einkommenssteuer plus Umsatzsteuer?

Beitrag von Fraukatze »

Hallo

Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und verzweifle etwas...

Seit 2015 erledige ich als Freiberuflerin Übersetzer-Jobs auf der Online-Plattform upwork.com, die ihren Sitz in den USA hat. Die Plattform ist Mittelsmann zwischen Auftraggebern und Freelancern. Das heißt, der Auftraggeber zahlt für die erledigte Arbeit einen vereinbarten Betrag an Upwork, Upwork behält davon je nach Auftrag 5-20% ein und zahlt mir den Rest aus. Ich selbst stelle keine Rechnungen aus, sondern bekomme das Geld einfach jede Woche auf mein Bankkonto ausgezahlt.
2015 habe ich knapp 8500€ über die Plattform eingenommen. 2016 waren es etwas über 30000€. Bedeutet das, dass ich seit Beginn dieses Jahres nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung falle und nun Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss? Muss ich nun also eine USt-IdNr. beantragen? Und zahle ich dann Einkommenssteuer auf die 30000€ plus 19% Umsatzsteuer auf jede Auszahlung von Upwork? Bei Steuerklasse 1 bin ich da ja bei rund 40% Steuern. Im Internet findet sich leider nicht viel zu Steuern und Freelance-Plattformen, darum wäre ich für hilfreiche Tipps sehr, sehr dankbar.

Edit: Ich habe noch mal im Upwork-Forum geschaut und dort ein paar mehr oder wenig passende Antworten gefunden, würde aber gerne noch mehr Meinungen dazu hören. Dort im Forum hieß es, man müsse Rechnungen stellen, und zwar an die Endkunden - nicht Upwork! Upwork gibt allerdings die Kontaktdaten der Auftraggeber nicht immer an die Freelancer weiter. Ist also schwierig.
Zudem hieß es, man muss nur Umsatzsteuer für Aufträge innerhalb der EU abführen. Die meisten meiner Kunden sind jedoch aus den USA und Hong Kong. Heißt das, ich schreibe dann für diese ebenfalls eine Rechnung und lasse darin die Umsatzsteuer weg? Muss ich dann stattdessen Umsatzsteuer in Hong Kong zahlen.

Danke,
Nancy
muemmel
Beiträge: 4844
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einkommenssteuer plus Umsatzsteuer?

Beitrag von muemmel »

Bei Steuerklasse 1 bin ich da ja bei rund 40% Steuern. Wie kommen Sie denn darauf? Bei 30.000 Euro haben Sie im Grundtarif einen Steuersatz von ca. 18 %.
Fraukatze
Beiträge: 2
Registriert: 16. Apr 2017, 00:11

Re: Einkommenssteuer plus Umsatzsteuer?

Beitrag von Fraukatze »

Ja, ich glaube, da war ein Denkfehler. Ich habe nun noch etwas mehr zur Umsatzsteuer etc. gelesen und bin nun ein wenig schlauer, denke ich.

Also bislang war es so: Ich hatte hauptsächlich Einnahmen, kaum Ausgaben (ca. 300€), weil ich alles online vom Laptop aus mache. Mein Gewinn lag für 2016 bei den genannten 30000€. Da ich 2016 noch Kleinunternehmer war, fiel für mich die Umsatzsteuer weg und ich zahle auf diese 30000€ nur die von Ihnen genannten 18% Einkommenssteuer, also 5400€ (plus Soli-Zuschlag). Richtig?

Für 2017 heißt das dann, dass ich meinen Stundenlohn bei Upwork um 19% erhöhen muss, weil ich diese 19% ab jetzt als Ausgaben an das Finanzamt abgeben muss, korrekt? Bestandskunden werden sich da aber nicht freuen... Ich kann dem Endkunden ja wie beschrieben keine direkten Rechnungen stellen, weil Upwork mir diese Informationen vorenthält. Aber für meine eigene Buchführung muss ich irgendwie Rechnungen generieren, auf denen die Umsatzsteuer ausgewiesen wird und diese dann dem Finanzamt überweisen? Verstehe ich das richtig?

Sagen wir, meine Einnahmen liegen dieses Jahr wieder bei 30000€. Davon führe ich nun also 19% Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, also 5700€. Mein Gewinn läge damit für 2017 bei 24300€. Auf diese 24300€ zahle ich ca. 16% Einkommenssteuer, also ca. 3900€. Bleiben am Ende 20400€ - also 4000€ weniger als im Vorjahr. Stimmt das so? Das heißt 32% der Gesamtsumme gehen an das Finanzamt.

Um es noch ein wenig komplizierter zu machen: Kann es sein, dass ich in die Kategorie "ermäßigter Steuersatz" falle, da ich als Übersetzerin für Werbetexte "urheberrechtlich geschützte Werke schaffe, die ich anderen zur Nutzung überlasse" (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG).

Oh, und ich habe auf Upwork sechs Bestandskunden, von denen aber nur einer in Deutschland seinen Sitz hat. Die anderen sind in den USA und Hong Kong. Denen berechne ich dann keine Umsatzsteuer?

Ich hoffe, ich erkläre meine Frage verständlich. Bitte glauben Sie mir, ich gebe mir wirklich Mühe.
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