Bei unstetigen Einnahmen dennoch Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Wagners
Beiträge: 1
Registriert: 21. Aug 2016, 21:01

Bei unstetigen Einnahmen dennoch Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Beitrag von Wagners »

Hallo zusammen,

ich habe mich hier angemeldet, weil ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. Und zwar habe ich Fragen zu den Themen Selbstständigkeit und Steuern.

Ich bin derzeit ohne festen Job und möchte jetzt versuchen, über verschiedene Internetportale ein bisschen Geld zu verdienen. Ich gehe davon aus, dass ich einen monatlichen Gewinn von unter 100 € haben werde. Dabei wird es auch Monate geben, bei denen ich nichts verdienen werde.
Tätigkeiten werden sein: Texte erstellen, Texte korrigieren, Texte übersetzen, zudem Internetrecherchen, Datenaufbereitung und Umfragen beantworten.
Ich bin verheiratet und werde mit meinem Partner gemeinsam veranlagt, ich habe wie gesagt derzeit keine Anstellung, hätte aber Steuerklasse 5.

So, nun meine Fragen:
Ist das Einkommen so hoch, dass ich mich selbstständig melden muss? Oder kann man das auch ohne Anmeldung in der Steuererklärung angeben?
Wenn eine Selbstständigkeit nötig ist, muss ich bei den Tätigkeiten dann ein Gewerbe anmelden oder kann ich das freiberuflich machen?

Ich wäre echt dankbar, wenn mir hier jemand meine Fragen beantowrten könnte. Ich habe auch schon bei mir im Finanzamt angerufen, dort habe ich aber keine echte Hilfe und nur unvollständige Antworten erhalten, mit denen ich leider nichts anfangen konnt.

Beste Grüße
Wagners
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Bei unstetigen Einnahmen dennoch Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Beitrag von schlauelia »

erstmal sollte geklärt werden, ob ein Gewerbe vorliegt ( Gewerbeanmeldung erforderlich, ggf. IHK-Beiträge usw.) oder eine freiberufliche Tätigkeit - hier genügt eine Anmeldung beim Finanzamt - Formulare "steuerliche Anmeldung" gibt es online.
Dann sollten Sie sich mal über steuerliche Pflichten kundig machen.
Lia
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