ich habe zum 01.10.2015 ein Gewerbe angemeldet. Zum 01.12.2015 habe ich ein Neufahrzeug gekauft und möchte es als gewillkürtes Betriebsvermögen einbringen.
Da ich jedoch neu starte und nicht ganz sicher bin, ob ich in den nächsten zwei Jahren überhaupt Gewinne erziele, würde ich ja jetzt einen Vorsteuerabzug von ca. 5.000,00 geltend machen.
Wenn ich nun bis Ende 2016 keine Gewinne erziele und dann eventuell meine freiberufliche Tätigkeit einstelle, muss ich dann die Vorsteuer zurückzahlen?
Vorsteuer aus Autokauf
Re: Vorsteuer aus Autokauf
Was hat denn die Vorsteuer mit Gewinnen zu tun? Die hat mit Umsatz zu tun, nicht mit Gewinn. Und wenn Sie nie Umsätze haben, ist allerdings anzunehmen, daß Sie überhaupt nie die Absicht hatten, ein Gewerbe auszuüben. Und da empfehle ich dann mal die Lektüre dieses §: https://dejure.org/gesetze/AO/42.html
By the way müssen Sie ja erstmal auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten, um die Vorsteuer wiederzukriegen - das ist dann allerdings sehr auffällig, wenn es keine Umsätze gibt.
By the way müssen Sie ja erstmal auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten, um die Vorsteuer wiederzukriegen - das ist dann allerdings sehr auffällig, wenn es keine Umsätze gibt.
Re: Vorsteuer aus Autokauf
Ja ok. Sorry, ich bin jetzt kein Steuerfachmann, deshalb frage ich ja hier.
Also, wenn man nach 2 Jahren nur geringe Umsätze hat und das Gewerbe wieder einstellt, gibt es auch Aussagen, dass die Vosrsteuer aus dem Kfz Kauf nicht zurück gezahlt werden muss.
Meine Frage ist ganz einfach:
Sind das jeweils Einzelfallentscheidungen, oder gibt es einen Grundsatz zu der Situation .
Also, wenn man nach 2 Jahren nur geringe Umsätze hat und das Gewerbe wieder einstellt, gibt es auch Aussagen, dass die Vosrsteuer aus dem Kfz Kauf nicht zurück gezahlt werden muss.
Meine Frage ist ganz einfach:
Sind das jeweils Einzelfallentscheidungen, oder gibt es einen Grundsatz zu der Situation .
Re: Vorsteuer aus Autokauf
Im übrigen, warum wird direkt ein Missbrauchstatbestand angeführt?
Etwas mehr Vertrauen in den Steuerpflichtigen wäre nicht schlecht
Etwas mehr Vertrauen in den Steuerpflichtigen wäre nicht schlecht
Re: Vorsteuer aus Autokauf
Nun ja - da Sie den Wagen am Ende sicher behalten wollen, haben wir da eine "Entnahme". Auf die fällt natürlich Umsatzsteuer an - das dürfte die Sache insgesamt weniger attraktiv machen. Zugrundegelegt wird da übrigens der Verkehrswert ("Schwacke-Liste").
Re: Vorsteuer aus Autokauf
Kleine Ergänzung noch: Es gibt da ein Phänomen, was man "Vorsteuerberichtigung" nennnt und was hier durchaus in Frage käme - die Gewinnerzielungsabsicht scheint ja nicht unbedingt gegeben. Aber wenn Sie da eine rechtssichere Antwort wollen, sollten Sie einen Steuerberater aufsuchen.