Hallo!
Seit diesem Jahr bin ich Ust.-pflichtig. Im letzten Jahr habe ich als Kleinunternehmer einen Werksvertrag abgeschlossen, in dem ich also keine Ust. für mein Honorar ausweise. Der Vertrag wurde nun erst in diesem Jahr erfüllt. Ich stehe nun vor der Ust.-Voranmeldung und frage mich wie ich das angeben soll. Muss ich vom vereinbarten Nettohonorar jetzt 19% abziehen? Dann hätte ich mir ja durch den Wechsel zum Unternehmer ein geringeres Honorar beschert.
Viele Dank für jeden Hinweis!
Manuel Müller
Auftrag & Rechnung in der Übergangsphase (Klein-)Unternehmer
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Re: Auftrag & Rechnung in der Übergangsphase (Klein-)Unterne
wenn sowohl die Leistung mit Rechnung als auch das Geld erst in diesem Jahr kommen, ist alles ust-pflichtig. Der Abschluss des Vertrages im Vorjahr führt nicht dazu, dass die USt-Pflicht umgangen werden kann.
Lia
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Re: Auftrag & Rechnung in der Übergangsphase (Klein-)Unterne
Hallo Lia!
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Das Problem ist nur: dieser Werkvertrag läuft mit einer Hochschule und sieht nicht vor, dass ich eine Rechnung stelle. Darin enthalten ist der Hinweis, dass ich selbstständig vom vereinbarten Honorar Steuern abzuführen habe und das die Hochschule lediglich das Finanzamt informiert.
Viele Grüße!
Manuel
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Das Problem ist nur: dieser Werkvertrag läuft mit einer Hochschule und sieht nicht vor, dass ich eine Rechnung stelle. Darin enthalten ist der Hinweis, dass ich selbstständig vom vereinbarten Honorar Steuern abzuführen habe und das die Hochschule lediglich das Finanzamt informiert.
Viele Grüße!
Manuel