Umsatzsteuer nachträglich

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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christian.john
Beiträge: 1
Registriert: 18. Mai 2015, 12:53

Umsatzsteuer nachträglich

Beitrag von christian.john »

Hallo zusammen,

ich betreibe ein kleines Gewerbe und mache bisher alles was steuern angeht selbst. Ich bin Umsatzsteuer-pflichtig und mache eine EÜR.

Zu meiner Frage:
Ich nutze als Mobilfunk einen Prepaid-Anbieter. Bei dem lade ich automatisch einen Betrag X zum telefonieren auf.
Für die Aufladung erhalte ich einen Kaufbeleg über das Guthaben ohne Mehrwertsteuer. Ich kann !!nach!! Verbrauch des Guthabens mir eine Rechnung mit der Umsatzsteuer-Ausweisung zuschicken lassen.

Kann mir jemand einen Tip geben wie ich das zu buchen habe?
Beispiel:
Kaufbeleg: Guthaben 119 Euro ohne Steuern am 01.09.
Guthaben aufgebraucht am 01.01.
Rechnung nach Anforderung am 01.02. mit dem Hinweis:
Rechnung für den Zeitraum von oben: 119 Euro brutto - 19 Euro Umsatzsteuer.

Wie verhält es sich mit der Abrechnung?
Buche ich jetzt im September 119 mit 0% und darf dann im Februar -19 Euro Umsatzsteuer einfach nachträglich buchen?

Besten Dank,

Christian
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Umsatzsteuer nachträglich

Beitrag von SteuerHeinz »

Oh eine sehr schöne Frage. Vermutlich sind Sie einer der Wenigen, die diesen Umweg tatsächlich gehen. =)

Die Prepaid Karte wird vom Händler (z.B. MediaMarkt) in fremden Namen (für Telefonanbieter) und auf fremde Rechnung verkauft. Deshalb kein Umsatzsteuer beim Kauf (§10 Abs. 1 Satz 5 UStG). Die Umsatzsteuer entsteht bei dieser sonstigen Leistung nach §13 Abs. 1 Buchstabe a) im Voranmeldezeitraum in dem die Leistung ausgeführt wird.

Einen Vorsteuerabzug haben Sie erst wenn Ihnen der Telefonanbieter eine Ordnungsgemäße Rechnung ausstellt. Sprich, wenn Sie die Rechnung am 01.02. erhalten haben, haben Sie für den Voranmeldezeitraum Februar bzw 1. Quartal den Vorsteuerabzug.

Ertragssteuerlich ist es nicht ganz so einfach. Wie ermitteln Sie Ihren Gewinn? Einnahme-Überschuss-Rechnung oder mittel Betriebsvermögensvergleich?
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