Nebengewerbe - Renovierung Arbeitszimmer Vorsteuerabzug

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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DerMeier
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Nebengewerbe - Renovierung Arbeitszimmer Vorsteuerabzug

Beitrag von DerMeier »

Hallo zusammen.

Ich habe ein angemeldetes Nebengewerbe und möchte mein dafür genutztes Arbeitszimmer (Mietwohnung) renovieren. Die Nutzung des Arbeitszimmers liegt mindestens bei 95% gewerblich. Hier steht höchstens mal ein Staubsauger in der Ecke :D.

Da es aber nur ein Nebengewerbe ist, werden auch "nur" 1.250 Euro im Jahr anerkannt. Dies wird allein durch die Miete + Nebenkosten etc. überschritten.

Das Arbeitszimmer möchte ich nun komplett renovieren (neuer Boden, Tapeten, Steckdosenleisten, Lichtschalter etc.) und die Arbeiten auch von entsprechenden Handwerkern ausführen lassen.

Das ich die weiteren Kosten aufgrund der Höhe von 1.250 Euro nicht absetzen kann ist mir bewusst. Wie sieht es aber damit aus, dass ich für alle anfallenden Käufe + Handwerkerkosten in Verbindung mit der Renovierung des Arbeitszimmers die Vorsteuer geltend machen kann?

Oder ist dies auch gedeckelt bzw. kann ich nur soviel Vorsteuer wiederholen, wie ich auch steuerlich absetzen kann?

Gibt es dazu dann auch eine Rechtsgrundlage?

Schon einmal danke für die Antworten.

Gruß
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