Hallo
Ich führe ausschließlich Beratungsleistungen für ausländische Kunden durch. Die Rechnungen stelle ich ohne Umsatzsteuer (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft oder Reverse-Charge) und somit führe ich auch keine Umsatzsteuer ab.
Nun habe ich aber auch Ausgaben in Deutschland (etwa Büromaterial, Literatur, Computer usw.), für die meine Lieferanten ihre Rechnungen mit Umsatzsteuer stellen, ich zahle also Vorsteuer, sagen wir mal im Jahr 2014: 500 EUR.
Meine Frage: Wie ziehe ich die Vorsteuer (hier 500 EUR) von meiner nicht vereinnahmten Umsatzsteuer (= 0 EUR) ab?
Danke für die Hilfe.
Vorsteuerabzug bei Reverse-Charge?
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- Registriert: 18. Okt 2014, 14:40
Re: Vorsteuerabzug bei Reverse-Charge?
Ein Vorsteuerabzug besteht auch wenn nur 13b Umsätze ausgeführt werden. Es ist zwar so, dass die Vorsteuer von der zu zahlenden Umsatzsteuer abgezogen wird, die Summe kann aber auch negativ sein.
In dem Fall also:
0 € Umsatzsteuer
abzgl. 500 € Vorsteuer
= -500 € Vorsteuerüberhang (Ersattung durch das FA)
In dem Fall also:
0 € Umsatzsteuer
abzgl. 500 € Vorsteuer
= -500 € Vorsteuerüberhang (Ersattung durch das FA)