selbstständig und angestellt

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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lise
Beiträge: 3
Registriert: 13. Okt 2014, 19:00

selbstständig und angestellt

Beitrag von lise »

Hallo,

ich weiß nicht, ob ich in dieser Rubrik richtig bin.
Ich arbeite einerseits festangestellt mit 455 € brutto im Monat im Büro, zahle also Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone. Andrerseits hat es sich im Laufe dieses Jahres so ergeben, dass ich freiberuflich arbeite und voraussichtlich bis Ende des Jahres mit der Tätigkeit ca. 9500 € verdient haben werde. Bisher habe ich auf den Rechnungen angegeben, unter die Kleinunternehmerklausel zu fallen, also ist das brutto wie netto. Ich wusste nie genau, wie viele Aufträge es werden würden.

Ich bin aber zunehmend unsicher, ob das alles so rechtens ist.
1. Muss ich eventuell die beiden Einkommen zusammenrechnen? (Zumindest bezüglich möglicher Einkommenssteuer ...)
Außerdem ist nach der Höhe der Verdienste die selbstständige Tätigkeit mein Hauptberuf und der Bürojob der Nebenberuf.
2. Hat das irgendwelche Auswirkungen bezüglich der Sozialabgaben?
Sorge macht mir auch, dass ich bei der selbstständigen Tätigkeit die Aufträge bisher nur von einem einzigen Klienten bekommen habe.
3. Gab es da nicht dieses Phänomen der Scheinselbstständigkeit? Oder ist das in meinem Fall uninteressant, wegen des Bürojobs?
Ende des jahres werde ich ja sicher zumindest eine Steuererklärung für dieses Jahr machen müssen.
4. Gibt es sonst noch irgendetwas, das ich irgendwo melden/angeben (und eventuell zahlen) muss?

Ich finde das alles sehr verwirrend und wäre sehr dankbar, wenn jemand mir das etwas klarer erläutern könnte.
Lise
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: selbstständig und angestellt

Beitrag von muemmel »

Das ist insgesamt eine eher schlechte Idee. Wie Sie schon vermuten, ist Ihre Selbständigkeit nicht mehr nebenberuflich, weil die Einnahmen ja die aus dem Hauptberuf übersteigen, und daher wird der Krankenversicherungsbeitrag für Selbständige fällig. Dieser beträgt mindestens 300 Euro pro Monat, da eine sog. Mindesteinnahme von ca. 2100 Euro unterstellt wird - auch wenn man die nicht hat. Über 40 Euro für den Pflegeversicherungsbeitrag kommen noch dazu. Siehe hier: http://www.bkk-deutsche-bank.de/content ... ndige.html
Steuerlich werden alle Einnahmen zusammengerechnet und danach berechnet sich die Einkommensteuer. Der KV- und der PV-Beitrag können jedoch vom Einkommen abgesetzt werden. Insofern wird die Einkommensteuer, verglichen mit der Krankenversicherung, das kleinere Problem werden.
lise
Beiträge: 3
Registriert: 13. Okt 2014, 19:00

Re: selbstständig und angestellt

Beitrag von lise »

Ach du Sch***

Vielen Dank erstmal für die Antwort.
Bedeutet das also, dass ich mich privat versichern muss, wenn ich Sie recht verstehe?
Wie die meisten Selbstständigen weiß ich aber gar nicht, ob das alles so bleibt ... Na ja. Das nützt wahrscheinlich nichts.
Ganz konkret:
Was muss ich jetzt tun?
- Meine Krankenkasse informieren?
- Was passiert mit den für dieses Jahr bereits geleisteten Sozialversicherungsbeiträgen?
- muss ich mich jetzt sofort abmelden bei SV-Net (bei meinem Bürojob)?
- Wandle ich mein Arbeitsverhältnis im Büro in einen Honorarvertrag um oder wie macht man das?
- Sollte ich einen Steuerberater zu Rate ziehen oder wen sonst (außer dieses freundliche Forum)?

Wenn ich beide Verdienste zusammenrechne, komme ich auf ca. 14400 € Nettoverdienst für dieses Jahr.
- Muss ich da noch mit Einkommenssteuernachzahlungen rechnen? (Status: Alleinerziehend mit 3 Kindern) Umsatzsteuer ist ja, wie ich verstanden habe, erst ab 17500 € fällig.

Vielen Dank für die Hilfe!
Lise
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: selbstständig und angestellt

Beitrag von muemmel »

Ich weiß jetzt nicht, wie Sie darauf kommen, daß Ihr Job künftig SV-frei wäre - der bleibt, wie er ist.
Muss ich da noch mit Einkommenssteuernachzahlungen rechnen? Das ist schon möglich - es kommt darauf an, seit wann Sie selbständig sind. In 12 Monaten käme man ja auf 4100 Euro KV- und PV-Beiträge und dann fiele auch keine Steuer mehr an - rechnen wir mal:
14.400 Euro Einkommen
- 4.100 Euro KV und PV aus der Selbständigkeit
- 600 Euro KV und PV aus dem Job
- 1000 Euro Werbungskostenpauschale
- 1308 Alleinerziehendenentlastungsbetrag

= 7392 Euro
Das liegt unter dem steuerlichen Grundfreibetrag - es fällt also keine Steuer an.
Meine Krankenkasse informieren? Ja, und zwar dringend.
Bedeutet das also, dass ich mich privat versichern muss, wenn ich Sie recht verstehe? Keineswegs - Sie können in der gesetzlichen KV bleiben. Nur ist das eben teuer... Wenn Sie bei einer privaten Versicherung günstiger wegkommen, wäre das natürlich eine Option. Wobei ich nicht weiß, wie das dann mit der Versicherung im Job ist - fragen Sie am besten die Krankenkasse.
lise
Beiträge: 3
Registriert: 13. Okt 2014, 19:00

Re: selbstständig und angestellt

Beitrag von lise »

Vielen herzlichen Dank für die Hilfe!

Lise
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