Kleinunternehmerregelung etwas ausgereizt

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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steuerjunkie
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Registriert: 5. Jul 2014, 14:17

Kleinunternehmerregelung etwas ausgereizt

Beitrag von steuerjunkie »

Liebe Community,

ich stelle gerade meine Umsatzsteuererklärung für 2013 fertig und habe folgendes Problem:

Seit Beginn meiner freiberuflichen Tätigkeit nutze ich die Kleinunternehmerregelung.

2012 lag mein Umsatz bei über 17.500, aber bei unter 50.000. Das habe ich entsprechend in der Umsatzsteuererklärung für 2012 angegeben.

Im Jahr 2013 habe ich weiterhin die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen und habe wieder über 17.500 Euro und wieder unter 50.000 Umsatz gehabt. Einen Bescheid für die Umsatzsteuererklärung für 2012 habe ich bisher nicht erhalten, auch hat mir das Finanzamt bisher nicht mitgeteilt, dass ich die Kleinunternehmerregelung nicht mehr nutzen darf.

Da ich bisher keinerlei Informationen vom Finanzamt erhalten habe, wurde auch 2014 bisher keine Umsatzsteuer von mir ausgewiesen und ich verwende immer noch die Kleinunternehmerregelung. Demnach habe ich von meinen Kunden bislang weder die Mehrwertsteuer verlangt, noch erhalten.

Nun meine Fragen:

Darf ich aktuell noch als Kleinunternehmer auftreten und Rechnungen ohne die Ausweisung der Mehrwertsteuer schreiben?

Wie gebe ich den Umsatz nun in der Steuererklärung an? Setze ich trotzdem den Haken bei Kleinunternehmerregelung, auch wenn der Umsatz im Vorjahr (2012) und im Abrechnungsjahr (2013) höher als 17.500 war?

Und die letzte Frage: Habe ich etwas falsch gemacht und wenn ja, mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

Vielen Dank schon einmal und viele Grüße
Philipp
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kleinunternehmerregelung etwas ausgereizt

Beitrag von muemmel »

Da sitzen Sie aber gewaltig in der Tinte... Darf ich aktuell noch als Kleinunternehmer auftreten und Rechnungen ohne die Ausweisung der Mehrwertsteuer schreiben? Natürlich nicht. Sie sind schon 2013 kein Kleinunternehmer mehr gewesen. Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. So steht es in § 19 UStG. Da Ihr Umsatz schon 2012 die 17.500 Euro überstiegen hat, ist Ihr Status folglich futsch und es kommt eine gewaltige Umsatzsteuernachzahlung auf Sie zu. Allerdings können Sie dann auch die Vorsteuer gegenrechnen.
Übrigens muß das Finanzamt Sie nicht darauf aufmerksam machen - es wird erwartet, daß man das selbst im Blick hat. Siehe hier: http://www.afoma.de/artikel/passiert-we ... rschreiten
steuerjunkie
Beiträge: 2
Registriert: 5. Jul 2014, 14:17

Re: Kleinunternehmerregelung etwas ausgereizt

Beitrag von steuerjunkie »

Sind Sie sich da sicher? Ich kenne es so, dass wenn der Umsatz von 17.500 im Jahr 2012 überschritten wurde, man im Jahr 2013 aber voraussichtlich nicht über 50.000 landet, die Kleinunternehmerregelung im Jahr 2013 noch "mitgenommen" werden darf.

Problematisch finde ich allerdings, dass ich 2014 keine Mehrwertsteuer ausgewiesen habe.
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kleinunternehmerregelung etwas ausgereizt

Beitrag von muemmel »

Ich kenne es so, dass wenn der Umsatz von 17.500 im Jahr 2012 überschritten wurde, man im Jahr 2013 aber voraussichtlich nicht über 50.000 landet, die Kleinunternehmerregelung im Jahr 2013 noch "mitgenommen" werden darf. Aha. Und das steht jetzt wo im Gesetz?
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