Was muss man alles beachten bei einem Gewerbeschein?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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batzen1993
Beiträge: 1
Registriert: 20. Jan 2014, 02:23

Was muss man alles beachten bei einem Gewerbeschein?

Beitrag von batzen1993 »

Hallo,

ich hoffe ich habe hier die richtige Kategorie ausgewählt und ihr könnt mir helfen.
Ich arbeite Vollzeit in Festanstellung und möchte gerne nebenbei arbeiten als Call-Agent in Heimarbeit.
Dieser Arbeitgeber arbeitet aber nur mit Leuten, die einen Gewerbeschein haben, also mit freien Mitarbeiter.
Verdienen werde ich dort ca. 250€ bis 350€ pro Monat. Mehr wird es evtl. nicht.

Leider finde ich zu diesem Thema (vielleicht bin ich auch zu doof dazu) nichts im Netz, bzw. nichts, womit ich etwas anfangen kann.

Die Anmeldung eines Gewerbescheines stellt für mich kein Problem da, aber was bedeutet dies?
Was muss ich steuerlich beachten?
Muss ich Umsatzsteuer bezahlen? Auch im voraus?
Hat diese "Selbständigkeit" Auswirkungen auf meine Gehaltsabrechnung von meinem Hauptarbeitgeber?
Muss ich irgendswie jeden Monat etwas an das Finanzamt schicken?
Was muss ich einfach alles machen?
Was muss ich beim Rechnungsschreiben beachten?

Es tut mir leid, aber ich habe überhaupt keine Ahnung auf was ich mich da evtl. einlasse bzw. in steuerlicher Hinsicht etc...

Ich hoffe ihr könnt mir dabei etwas helfen.

Ich habe momentan Steuerklasse 1 und bin 21 Jahre alt.


Liebe Grüße
Batzen1993
tripletwenty
Beiträge: 72
Registriert: 8. Jan 2014, 09:20

Re: Was muss man alles beachten bei einem Gewerbeschein?

Beitrag von tripletwenty »

Hi,

ich versuche mal so viel wie möglich zu beantworten. In deiner Situation war ich selbst auch mal.

Die Anmeldung eines Gewerbes hat an sich keine großen Auswirkungen. Es kann dir passieren, dass du Zwangsmitglied der IHK werden musst. Das ist aber neuerdings wohl von deinem Umsatz abhängig. Die IHK wird sich sicherlich bei dir melden.

Umsatzsteuerpflichtig bist du wohl auch nicht. Auch das hängt vom Umsatz ab und dein zu erwartender Umsatz von ca. 4.000,- bis 5.000 Euro pro liegt weit unter der Grenze von 50.000,- im laufen Jahr.

Auswirkungen auf deine Gehaltsabrechnung bei deinem Hauptarbeitgeber hat das nicht. Aber auf deine Einkommenssteuererklärung, die du am Ende des Jahres machst. Deine Einnahmen aus deinem Gewerbebetrieb müssen ja noch versteuert werden. Dazu musst du bei der Steuererklärung eine zusätzliche Anlage ausfüllen. Ich glaube es ist Anlage G.

Genauer gesagt, wird der Gewinn versteuert. Du kannst bzw. musst sogar zur Gewinnermittlung eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen und der Einkommensteuererklärung beilegen. Du kannst von deinen Einnahmen sämtliche Kosten, die du diesbezüglich hast, abziehen. Zum Beispiel Telefonkosten, Strom, Gas, Wasser, anteilige Miete für deinen Arbeitsplatz zu Hause, Computer (Abschreibung!!!), gewerblich bedingte Fahrten mit dem privaten PKW oder anderen Verkehrsmitteln usw.
Für alles was du an Kosten von deinem Gewinn abziehen willst, musst du Belege vorweisen können. Die müssen zwar nicht der Steuererklärung beigelegt werden, aber sie müssen verfügbar sein, wenn das Finanzamt danach fragt.

Was nach den Abzügen noch übrig bleibt ist dein Gewinn und der wird in deiner Einkommensteuererklärung zu deinem Lohn, den du von deinem Hauptarbeitgeber bekommen hast, hinzugerechnet und dann werden die zu zahlenden Steuern neu ausgerechnet. Geh mal davon aus, dass du Steuern nachzahlen muss, sofern du einen Gewinn hattest. Und des weiteren kannst du dich damit anfreunden, dass das Finanzamt dann für das nächste Jahr die Steuern im voraus haben möchte. In der Regel zahlst du die dann vierteljährlich im Voraus.

Eine Rechnung an deinen Kunden muss natürlich alles beinhalten, was eine Rechnung so vorweisen muss.
Eindeutigen Empfänger und Absender, das Wort "Rechnung", ein eindeutiges Rechnungsdatum und deine Steuernummer.
Umsatzsteuer in deinem Fall natürlich nicht. Eventuell aber den Hinweis, dass du nach § 19 Abs. 1 UStG. nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Ich weiss nicht genau, ob das mit drauf sein muss, aber schaden kann es ja nicht.
Gunter Mund
Beiträge: 5
Registriert: 2. Mär 2014, 15:17

Re: Was muss man alles beachten bei einem Gewerbeschein?

Beitrag von Gunter Mund »

Ich arbeite selbst auf Gewerbeschein und kann alles, was Kollege tripletwenty gesagt hat, bestätigen. Man wird zwar „Kleinunternehmer“ genannt aber der Stress bei der ersten eigenen Steuererklärung hat mich eines Besseren belehrt. Wenn man's aber einmal kapiert hat und sich seine Vorlage bei Elster gemacht hat, kann man im nächsten Jahr einfach nur die Zahlen aktualisieren. Übrigens schreibe ich immer den Hinweis zu § 19 … auf die Rechnung. Grüße Gunter.
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