Ich bin Student und nebenbei freiberuflich tätig mit Kleinunternehmerregelung. Dieses ist hauptsächlich entstanden, weil ich für einen Kunden ein grossen Auftrag bearbeite (dazu kommen kleinere Aufträge im 100e Bereich). Dieses Jahr stelle ich das erste Mal diesem Kunden Rechnung und komme damit Summa Summarum über die 17,500. Der Auftrag endet im Dezember, es wird keinen Folgeauftrag geben. Nächstes Jahr werd ich das Studium abschliessen und mir ein Angestelltenverhältnis suchen, darum lege ich keinen Wert auf eine USt-Pflicht.
Frage:
Wenn ich das so bei der Steuer anmelde, bin ich dann nächstes Jahr USt-Pflichtig (auch wenn ich da deutlich weniger verdiene?)
Kann ich von der Umsatzsteuerpflicht wieder zurück zur Kleinunternehmerregelung?
Bringt es was dem Finanzamt darzulegen, das der hohe Umsatz ein einmaliger Ausrutscher wahr und nicht wieder vorkommen wird?
Wenn ich Umsatzsteuerpflichtig werde und den Freiberuf nächstes Jahr abmelde. Kann ich dann wieder einen Freiberuf anmelden, der nach Kleinunternehmerregelung funktioniert?
Einmaliges Überschreiten der Kleinunternehmergrenze
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Re: Einmaliges Überschreiten der Kleinunternehmergrenze
Hallo,
generell würde die Steuerpflicht für das nächste Kalenderjahr gelten.
Ein Anruf beim Finanzamt hatte bei einem meiner Mandanten Erfolg mit dem Hinweis auf die einmalige Umsatzüberschreitung. Denke ein Versuch kann nicht schaden.
Bei der Kleinunternehmer-Regelung gilt übrigens nicht die Rechnungsstellung sondern die Vereinnahmung (Gutschrift auf Ihrem Konto) der Rechnungen für die 17.500 Euro Grenze.
Viele Grüße
Patrick Spielmann
generell würde die Steuerpflicht für das nächste Kalenderjahr gelten.
Ein Anruf beim Finanzamt hatte bei einem meiner Mandanten Erfolg mit dem Hinweis auf die einmalige Umsatzüberschreitung. Denke ein Versuch kann nicht schaden.
Bei der Kleinunternehmer-Regelung gilt übrigens nicht die Rechnungsstellung sondern die Vereinnahmung (Gutschrift auf Ihrem Konto) der Rechnungen für die 17.500 Euro Grenze.
Viele Grüße
Patrick Spielmann
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
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Re: Einmaliges Überschreiten der Kleinunternehmergrenze
Das heisst bei einer Umsatzsitiotion von
2011: -5
2012: 18000
2013: 3000
falle ich nicht aus der Kleinunternehmerregelung raus?
2011: -5
2012: 18000
2013: 3000
falle ich nicht aus der Kleinunternehmerregelung raus?
Re: Einmaliges Überschreiten der Kleinunternehmergrenze
generell würde die Steuerpflicht für das nächste Kalenderjahr gelten.
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