Kleinunternehmerin (Künstlerin)

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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joana
Beiträge: 1
Registriert: 4. Okt 2011, 12:50

Kleinunternehmerin (Künstlerin)

Beitrag von joana »

Hallo Leute,
wenn meine Galerie ein Bild von mir verkauft, führt sie 7% Mehrwertsteuer ab und ich bekomme 50% vom Netto Betrag. Ich habe also einen Nachteil, da ich mir die Mehrwertsteuer mit der Galerie teilen muss, obwohl ich als Kleinunternehmerin (§19) von der Umsatzsteuer befreit bin. Gibt es eine Möglichkeit ohne diesen Nachteil.
Hat jemand einen Rat oder können andere Künstler mit dem Problem ihre Erfahrung teilen?
Danke für Antworten und liebe Grüße, Joana
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Kleinunternehmerin (Künstlerin)

Beitrag von schlauelia »

Sie müssen der Galerie mitteilen, dass Sie Keinunternehmerin sind, dann darf diese gar nicht mit USt für Sie verkaufen!

Andererseits wäre es ggf. für Sie günstiger zur USt zu optieren, dann können Sie auch die Vorsteuer aus den Materialrechnungen und anderen Ausgaben geltend machen!

Hier nur der dringende Rat: mal zum Stueerberater deswegen!

Lia
Tempelhof123
Beiträge: 183
Registriert: 30. Mär 2010, 23:39

Re: Kleinunternehmerin (Künstlerin)

Beitrag von Tempelhof123 »

Hallo,
das Thema ist in der Tat sehr kompliziert. Es ist zu unterscheiden, ob es sich hier um ein
Kommissionsgeschäft = im eigenem Namen auf fremde Rechnung oder um ein
Vermittlungsgeschäft = im fremden Namen auf fremde Rechnung handelt.
Entscheidend ist also, ob Sie als Verkäufer in der Rechnung angegeben sind oder die Galerie.
Sollte es sich um ein Vermittlungsgeschäft handeln, müsste keine USt ausgewiesen werden.
Liegt hier ein Kommissionsgeschäft vor (was wahrscheinlicher ist), wäre USt auszuweisen. die Galerie hat jedoch die Möglichkeit die sogenannte Differenzbesteuerung nach § 25 a UStG anzuwenden. Dann darf sie auch keine Umsatzsteuer ausweisen, müsste jedoch gleichwohl USt auf die Differenz (hier 50%) an das FinA abführen. Dies hätte zur Folge, dass sich die USt halbieren würde..
Sprechen Sie die Gallerie deshalb auf die Möglichkeit der Differenzbesteuerung an oder suchen Sie sich eine andere Gallerie, die Ihnen 50% vom Bruttoertrag auszahlt.
Gruß
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