USt bereits während des Jahres zurückholen?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Alfgard
Beiträge: 2
Registriert: 6. Apr 2011, 21:16

USt bereits während des Jahres zurückholen?

Beitrag von Alfgard »

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Anliegen:

Für das Jahr 2010 war ich zur quartalsmäßigen USt-Voranmeldung verpflichtet. Für das 4.Quartal erfolgte die Anmeldung im Januar 2011 so dass der Betrag auch erst im Januar eingezogen wurde (Bsp. 3000 Euro) . Ende Januar habe ich meine selbständige Tätigkeit aufgegeben, so dass die Vorauszahlung für das Quartal 01/11 gering ausfällt (Bsp. 1000 Euro). Nach dem Zufluss-/Abflussprinzip kann ich die USt-Vorauszahlung für das Quartal 04/10 ja nicht in der Steuer für 2010 anführen, da erst 2011 geleistet. Aufgrund der geringen USt für 11 (da nur 1000 vereinnahmt) hätte ich ja einen überzahlten Betrag in 2011 (von 2000 Euro).

Besteht die Möglichkeit, die im Januar für das Quartal 4/10 abgeführte USt bereits mit der USt Quartal 01/11 "gegenzurechnen (nach dem Prinzip: Eingenommenen USt im Quartal - abgeführte USt?) oder muss ich bis 2012 warten bis sich dies in der Jahressteuererklärung ergibt?

Vielen Dank im Voraus
Tempelhof123
Beiträge: 183
Registriert: 30. Mär 2010, 23:39

Re: USt bereits während des Jahres zurückholen?

Beitrag von Tempelhof123 »

Hallo,
verstehe Deine Frage leider nicht so ganz. Soweit ich die verstanden habe, musst Du für IV/10 3.000 € zahlen und für I/11 rd. 1.000 €. Ergibt für mich 4.000 € und keine Überzahlung von 2.000 €!? :D
Gruß
Alfgard
Beiträge: 2
Registriert: 6. Apr 2011, 21:16

Re: USt bereits während des Jahres zurückholen?

Beitrag von Alfgard »

Naja, ich hab zwar im Q 4/10 3.000,00 Euro USt. "eingenommen". Diese werden in der Steuererklärung 2010 aber nur als "Zufluss" berücksichtigt.

An das Finanzamt abgeführt habe ich die ja erst im Jahr 2011. Im Jahr 2011 hab ich dann nur 1.000 Euro USt vereinnahmt. In der Jahressteuererklärung für 2011 wären dann 1.000 Euro USt. vereinnahmt und 4.000 Euro an das FInanzamt abgeführt -> also 3.000 Euro zuviel.

Oder versteh ich da was ganz verkehrt?
Tempelhof123
Beiträge: 183
Registriert: 30. Mär 2010, 23:39

Re: USt bereits während des Jahres zurückholen?

Beitrag von Tempelhof123 »

Hallo,
es ist zu unterscheiden zwischen der USt-Jahressteuererklärung und der Gewinnermittlung.

In der USt-Jahreserklärung 2010 gibst Du alle gezahlten Vorauszahlungen an, also auch die für das 4. Quartal 2010 (3.000€), obwohl sie erst in 2011 geleistet wurde.

Bei der Gewinnermittlung für 2010 ist zu unterscheiden:
Hast Du die Vorauszahlung für 4. Quartal nach dem 10.Jan. 11 geleistet mindert sie den Gewinn für 2011 (normales Zufluss-Abflussprinzip).
Hast Du sie vor dem 10,Jan. 2011 geleistet, gehört sie gem. § 11 Abs. 2, Satz 2 EStG als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe, die innerhalb von 10 Tagen nach Jahresbeginn geleistet wurde nach 2010 und mindert in diesem Jahr den Gewinn.
Gruß
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