Umsatzsteuererklärung Zeilen 33 und 34

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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RalfZ
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Registriert: 8. Okt 2021, 18:04

Umsatzsteuererklärung Zeilen 33 und 34

Beitrag von RalfZ »

Ich habe nun eine Frage von meiner Freundin. Sie ist eine freiberufliche Übersetzerin (Kleinunternehmen) Nun muss sie Umsatzsteuererklärung abgeben. In dieser gibt es Zeilen 33 und 34 für Kleinunternehmer. Im Jahr 2020 (war sie noch umsatzsteuerpflichtig) hat sie nur 9000 EUR mit Umsatzsteuer gemacht und 500 EUR umsatzsteuerfrei (ausländische Übersetzung. EÜR Zeile 15). Soll sie nun in die Zeile 33 9500 EUR oder 9000 EUR eintragen?

Im Jahr 2021 machte sie nur 50 EUR (EÜR Zeile 15). Soll sie diese 50 EUR nun in die Zeile 34 der Umsatzsteuerklärung 2021 eintragen oder gar nicht? Danke.
Alexander96
Beiträge: 78
Registriert: 11. Jul 2017, 22:05

Re: Umsatzsteuererklärung Zeilen 33 und 34

Beitrag von Alexander96 »

Hallo,

wenn Ihre Freundin von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerin wechseln durfte (Problem bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung innerhalb der letzten 5 Jahre), kann bei den Umsatzgrößen nichts falsch laufen.

Es sind in den Zeilen 33 und 34 die Bruttoumsätze (also mit Umsatzsteuer) einzutragen. Manche umsatzsteuerfreie Umsätze sind hier nicht mit einzubeziehen sowie ein paar andere Besonderheiten. Bei den von Ihnen genannten Umsatzhöhen ist Ihre Freundin jedoch immer unterhalb den Grenzen - auch ohne die Berücksichtigung der Besonderheiten.

Wenn Sie möchten, könnten Sie prüfen, ob die umsatzsteuerfreien Umsätze Ihrer Freundin Umsätze nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nummer 11 bis 29 sind oder Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h, Nr. 9 Buchstabe a und Nr. 10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind. Diese Umsätze wären dann nicht einzutragen.

TL;DR
Sie können bei den Beträgen in der Umsatzsteuererklärung 2021 aber auch einfach in Zeile 33 9.500 EUR und in Zeile 34 50 EUR eintragen.
Alexander

Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall ;)
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Umsatzsteuererklärung Zeilen 33 und 34

Beitrag von Tom998 »

Im Jahr 2020 (war sie noch umsatzsteuerpflichtig) hat sie nur 9000 EUR mit Umsatzsteuer gemacht...
Wenn Rechnungen mit offenem Steuerausweis erteilt worden sind, ist diese Steuer auch anzumelden und abzuführen.
RalfZ
Beiträge: 9
Registriert: 8. Okt 2021, 18:04

Re: Umsatzsteuererklärung Zeilen 33 und 34

Beitrag von RalfZ »

Vielen Dank für eine umfangreiche Antwort! Soll meine Freundin sich bei diesen niedrigen Einkünften unbedingt als Kleinunternehmen melden (Anwendung des § 19 Absatz 1 UStG) oder wird sie automatisch zur Kleinunternehmerin? Wenn eine schriftliche Anmeldung benötigt ist, dann mit einem formlosen Brief?
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Umsatzsteuererklärung Zeilen 33 und 34

Beitrag von Tom998 »

Wenn (!) für 2020 unanfechtbar auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wurde, ist sie für fünf Jahre daran gebunden.
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