Hallo zusammen,
ich bin Freiberufler in der Medienbranche und mache vierteljährlich eine Ust.-Voranmeldung. Ich habe neulich von meinem Vater Anteile einer kleinen öffentlichen PV-Anlage geschenkt bekommen. Dadurch bekomme ich jetzt zweimal pro Jahr eine Ausschüttung von ungefähr 200,- Euro
Muss ich diese Ausschüttung bei meiner Ust-Voranmeldung mit der Steuernummer meiner freiberuchlichen Tätigkeit als Einnahme angeben? Oder reicht es diese Ausschüttung dann bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung anzugeben?
Danke für euere Aufmerksamkeit
Mischpult