Rezensionsexemplare und Umsatzsteuervoranmeldung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Rezensionsexemplare und Umsatzsteuervoranmeldung

Beitrag von Autor »

Hallo,
ich habe mal eine allgemeine Frage, die Schriftsteller betrifft. Diese müssen eine UST-ID beantragen, um über einen großen Distributor (Sitz in der EU) eigene eBooks anbieten zu können. Mit dem Finanzamt konnte geklärt werden, dass eine Jahresmeldung (also zusammenfassende Meldung) ausreicht. Insbesondere zu Beginn falle Autoren unter die Kleinunternehmerregelung.
Wegen des Reverse Change sind auch Verkäufe, die über den amerikanischen Distributor laufen, in der Umsatzsteuervoranmeldung mit 0 € anzugeben.

Meine Frage:
Sofern auch Waren rezensiert werden, erhält ja der jeweilige Autor ggf Waren (von dt. Verlagen oder auch vom Distributor (innerhalb der EU), die z.B. nach einem halben Jahr in den eigenen Besitz übergehen.
Sofern die Waren privat weitergenutzt (und nicht für die schriftstellerische Tätigkeit) werden, sind diese Waren als geldwerter Vorteil (also Marktwert) als Einnahme in der EÜR anzugeben.

Frage:
Da die Kleinunternehmerregelung ja nur Deutschland betrifft, stellt sich die Frage, ob der Warenwert zumindest aus EU-Mitgliedsstaaten auch in der Umsatzsteuervoranmeldung anzugeben ist?
Wenn ja und 42 % Steuerpflicht besteht, sind die 42% anzugeben oder habt ihr eine andere Einschätzung?
Reine Fiktion - trotzdem ... vielen Dank fürs Mitdiskutieren!
Stefan
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