Hallo liebe Forums-Mitglieder,
ich habe eine Frage zur 10-Tage-Regelung im Zusammenhang mit der Steuererklärung 2020.
Ich mache meine USt-Voranmeldung monatlich mit Dauerfristverlängerung. Das heißt, die USt-Vorauszahlung für November 2019 habe ich im Januar 2020 geleistet, genauer gesagt am 10.1.2020. Ich habe diese Ausgabe trotzdem in die aktuelle Steuererklärung 2020 aufgenommen; das Finanzamt hat mir diese nun gestrichen, begründet mit der 10-Tage-Regelung. Kann ich dagegen Einspruch einlegen? Ist die Anwendung der 10-Tage-Regelung ein MUSS oder ein KANN? Da ich die besagte USt-Zahlung in der Steuererklärung 2019 nicht berücksichtigt habe, sie mir für 2020 aber nun verweigert wird, wäre diese Ausgabe dann für mich verloren?
Vielen Dank und viele Grüße
Akorem
10-Tage-Regelung
Re: 10-Tage-Regelung
Können Sie, aber da die 10-Tage-Regelung gesetzlich festgelegt ist, ist das FA im Recht.Kann ich dagegen Einspruch einlegen? Ist die Anwendung der 10-Tage-Regelung ein MUSS oder ein KANN?
Wenn der Aufwand nach 2019 gehört, müssen Sie einen Antrag auf Berichtigung 2019 stellen.