Gewerbeschein behalten, aber nicht aktiv sein

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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susi1975
Beiträge: 11
Registriert: 6. Aug 2021, 20:55

Gewerbeschein behalten, aber nicht aktiv sein

Beitrag von susi1975 »

Hallo liebes Forum,
ich habe einen kleinen Büroservice. In diesem Jahr läuft nicht besonders viel,
da ich Vollzeit lohnsteuerspflichtig arbeite. Ich habe nicht die 17000 Euro Regelung,
also ich zahle Umsatzsteuer auf meine Einnahmen, setzte aber auch die Vorsteuer
ab, besonders für mein Auto. Im 1+2 Quartal habe ich eher Vorsteuer erhalten vom
Finanzamt, als das ich Umsatzsteuer gezahlt habe. Hoffe, dass ich nicht angezählt werde.

Zum Ende des Jahres 2021 will ich mein Auto rausnehmen, eigentlich auch nicht mehr
tätig sein und auch keine Vorsteuer mehr absetzen, damit es keinen Ärger gibt Ich
hab ja auch keine Zeit mehr für den Büroservice, da ich voll arbeite. Den Gewerbeschein
will ich aber auf jeden Fall behalten, falls ich mal wieder was machen möchte.

Aber wie mache ich das?
Das Auto für einen 1 Euro an mich verkaufen? Mit Kaufvertrag? Muss ich das dem Finanzamt
mitteilen? Schreibe ich denen eine Nachricht, dass mein Gewerbe ab 2022 erstmal ruht?
Und ich keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr abgebe? Oder jedes Quartal eine null?

Für 2021 muss ich ja noch eine Einkommenssteuererklärung abgeben, wo ich auch meinen
lonhsteuerpflichtigen Job eintrage.

Aber wie wäre es dann 2022? Eine ganz normale Lohnsteuererklärung? Oder geht das erst
wieder, wenn ich das Gewerbe abgemeldet habe?

Ich nehme an, dass ich, ob Lohn-oder Gewerbesteuer, von der Höhe der Steuer nicht benach-
teiligt werde?! Kommt doch aufs selbe raus, oder?

Fragen über Fragen...ich scheue mich ehrlich gesagt, dass Finanzamt direkt zu fragen,
da ich mit denen am Anfang meiner Selbständigkeit nur Ärger hatte.

Vielleicht kann mir jemand helfen. Danke!
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Gewerbeschein behalten, aber nicht aktiv sein

Beitrag von Severina »

Man kann mit sich selbst keine Verträge schließen. Die Idee, das Auto für 1 € an sich selbst zu verkaufen,
klingt zwar charmant, funktioniert aber nicht. Sie müssen das Auto zum Teilwert entnehmen - das ist der
Wert, den ein fremder Dritter im Rahmen eines Kaufs des gesamten Unternehmens für das Fahrzeug bezahlt
hätte.

Sie können den Wert z.B. anhand vergleichbarer, bei den einschlägigen Autoportalen angebotener
Fahrzeuge ermitteln oder Sie lassen sich ein Kaufangebot von einem Autohändler erstellen.

Wenn Sie das Auto mit Vorsteuerabzug erworben haben, ist die Entnahme umsatzsteuerpflichtig.

Das der Privatanteil für das Auto nicht nach der 1-%-Regel berechnet werden darf, wenn Sie es zu
weniger als 50 % betrieblich nutzen, ist bekannt?
susi1975
Beiträge: 11
Registriert: 6. Aug 2021, 20:55

Re: Gewerbeschein behalten, aber nicht aktiv sein

Beitrag von susi1975 »

Vielen Dank für Ihre Antwort. Schade, dass das nicht so einfach geht
mit dem 1 € Kaufvertrag.

Ich könnte das Auto auch drin lassen und in 2022 weiter meine Vorsteuer
für Tankquittungen und Reparaturen absetzen, aber es könnte doch sein,
dass mir das Finanzamt auf`s Dach steigt...wenn ich gar keine Umsätze
mache, oder? Oder ich steige auf die 17000 Euro Regeling um ohne Umsatz-
steuer und Vorsteuer? Aber ich habe damals tatsächlich die Vorsteuer beim
Kauf des Autos erhalten. Wahrscheinlich kann man da nicht so einfach
umsteigen?

In 2021 hatte ich wieder vor, die 1% Regelung anzuwenden...abgeschrieben
ist das Auto schon seit 2018.Wenn überhaupt arbeite ich für den Büroservice
von zuhause aus. In Anlage N würde ich die Strecke zu meinem neuen
lohnsteuerpflichtigen Job absetzen. Geht wahrscheinlich alles so nicht?

Bitte gerne nochmal antworten. Danke!!!!
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Gewerbeschein behalten, aber nicht aktiv sein

Beitrag von taxpert »

susi1975 hat geschrieben: In 2021 hatte ich wieder vor, die 1% Regelung anzuwenden...abgeschrieben
ist das Auto schon seit 2018.Wenn überhaupt arbeite ich für den Büroservice
von zuhause aus. In Anlage N würde ich die Strecke zu meinem neuen
lohnsteuerpflichtigen Job absetzen. Geht wahrscheinlich alles so nicht?
1. Wenn das Kfz zu weniger als 50% betrieblich genutzt wird, darf die 1%-Regelung nicht angewendet werden (§6 Abs. 1 Nr.4 Satz 2 EStG! Die Kosten sind also nach den tatsächlichen Verhältnissen als Entnahme zu werten, z.B. 80%! Das KANN sogar günstiger sein als die 1%-Regelung, da zum einen ...
susi1975 hat geschrieben: abgeschrieben
ist das Auto schon seit 2018
... was meistens zur Kostendeckelung auf 100% der Kosten des Kfz führt und zum anderen ...
susi1975 hat geschrieben: In Anlage N würde ich die Strecke zu meinem neuen
lohnsteuerpflichtigen Job absetzen.
... was mit der Besteuerung durch die 1%-Regelung nicht abgegolten ist, sondern als zusätzliche Entnahme angesetzt werden muss! Damit dürfte man sicherlich zur Kostendeckelung kommen!

Wenn das Kfz zu weniger als 10% betrieblich genutzt wird, ist das Kfz zwangsweise dem Betriebsvermögen zu entnehmen, da notwendiges Privatvermögen vorliegt! Für die betrieblichen Fahrten kann dann eine Nutzungseinlage mit 0,30 €/km angesetzt werden (aber keine VoSt mehr gezogen werden!)
susi1975 hat geschrieben: Schreibe ich denen eine Nachricht, dass mein Gewerbe ab 2022 erstmal ruht?
Und ich keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr abgebe? Oder jedes Quartal eine null?
Solange das Gewerbe nur ruht und nicht abgemeldet wird, bleiben natürlich alle steuerlichen Pflichten wie z.B. Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen (USt dann aber nur Jahreserklärung), Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, etc, weiterhin bestehen. Nur wenn man das Gewerbe aufgibt, ist man diese Verpflichtungen los!

taxpert
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