Hallo zusammen,
wie würde der Sachverhalt bei folgendem hypothetischen Szenario sein?
Tätigkeit als Freiberufler Berater/Projektmanager
Die Kunden sind ausschließlich im nicht EU ansässig z.B. Schweiz und USA. Eine umsatzsteuerrechtliche Erfassung der Umsätze ist daher nicht erforderlich. Die Umsätze sind im Sinne der Umsatzsteuer nicht besteuerbar. Kann trotzdem eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht werden, um die Umsatzsteuer für Betriebsausgaben zurückzubekommen, z.B. Büroausstattungen, Laptop etc. vom Finanzamt erstattet zu bekommen?
Ich würde mich über Erfahrungsberichte freuen.
Liebe Grüße
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Re: Umsatzsteuer-Voranmeldung
Wenn der Umsatz im Inland steuerpflichtig wäre: Ja (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG).